VDS- (K)Ein Grund zum Feiern?
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Gestern hat das Bundesverfassungsgericht über den Eilantrag zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung entschieden. Dabei wurde die Vorratsdatenspeicherung nicht, wie viele Datenschützer angenommen hatten, vorläufig ausgesetzt, allerdings wurden die Bedingungen für einen Zugriff auf die gespeicherten Daten deutlich verschärft. Nur noch bei “schweren Straftaten” soll es den Ermittlungsbehörden möglich sein, auf die bei der VDS angefallenen Daten zuzugreifen. “Der Antrag der Beschwerdef
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gepostet am Donnerstag, 20. März 2008 um 22:03

