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Die Interessen und Beweggründe des Bundesverfassungsgerichts

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Interessanter Kommentar von Christian Rath in der TAZ über die Interessen und Beweggründe des Bundesverfassungsgerichts in der Sicherheitsdebatte: Zähmung der Wanzen.

Karlsruhe schafft es so immer wieder, sowohl Sicherheitspolitiker als auch Bürgerrechtler zufriedenzustellen. Die Bekämpfung von Terroristen und sonstiger Kriminalität kann damit auf hohem technischem Niveau weitergehen - während die Karlsruher Vorgaben zugleich sichern, dass die Maßnahmen nicht zu häufig und zu intensiv eingesetzt werden. Jüngst wurde sogar ein Computergrundrecht mit besonders hohen Eingriffshürden erfunden. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel bleibt so gewahrt.

Grundsätzlich ist das zu begrüßen. Was aber auf der Strecke bleibt, ist das Bedürfnis der Bürger nach echten Freiräumen, in denen der Staat definitiv nichts zu suchen hat. Karlsruhe reduziert zwar die Wahrscheinlichkeit, dass unter dem Bett eine Wanze platziert wird, das Gericht kann und will dies aber nicht völlig ausschließen. Schließlich gehören Gespräche über Straftaten nach Karlsruher Auslegung nicht zum “Kernbereich privater Lebensgestaltung” - egal wo und wie sie geführt werden. Selbst die polizeiliche Auswertung von Tagebüchern lässt das Verfassungsgericht in Einzelfällen zu. Der angeblich absolut geschützte “Kernbereich” des Persönlichkeitsrechts ist bisher also vor allem ein Popanz zur Beruhigung der kritischen Öffentlichkeit.

Gerade die kreativen Leistungen der Verfassungsrichter verhindern bisher eine politische Debatte darüber, ob die Gesellschaft nicht doch lieber bestimmte Lebensbereiche wirklich staatsfrei halten will - mit allen Risiken, dass dies auch missbraucht werden könnte.

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Freitag, 28. März 2008 um 19:58
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