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Berliner Datenschutzbericht 2007

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/438/Jahresbericht_2007_DIN_A5.pdf?1207132313

Zum Informationsfreiheitsgesetz wird S. 232 festgestellt:

"Die Urheberrechtsklausel in § 13 Abs. 5 IFG betrifft nur die Frage der Verwertung erlangter Informationen. Sie steht dem Informationszugang als solchem (durch Herausgabe von Kopien) nicht entgegen."

Siehe dazu auch den nächsten dort dargestellten Fall.

Zu diesem Thema http://archiv.twoday.net/stories/4130906/
von Archivalia : Rubrik:Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 2. April 2008 um 13:59
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