Handlungsanweisung für Österreichs Regierung zur Gestaltung der Emächtigungsgrundlagen für Bundestrojaner
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für die "heimliche Infiltration informationstechnischer Systeme" per Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ macht nach ersten Abstimmunsgprozessen auch im Nachbarland Österreich weiter Fortschritte.
Dort übergab Prof. Dr. Bernd-Christian Funk den 100-seitigen Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe "Online-Durchsuchung", der dem Einsatz von "Bundestrojanern" im Prinzip wohlgesonnen gegenübersteht, an Justizministerin Maria Berger und Innenminister Günther Platter.
Die Arbeitsgruppe war von den beiden Ministerien eingerichtet worden und der Bericht befasst sich laut der heutigen Pressemitteilung des Justizministeriums "mit der Rechtslage zur Online-Durchsuchung in Österreich und anderen europäischen Ländern; mit technischen Aspekten; mit der verfassungsrechtlichen Ausgangslage in Österreich; mit den Erfordernissen eines wirksamen Rechtsschutzes".
Als vorbeugende Äußerung gegen ihren Kollegen, Bundesinnenminister Platter, der Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ auch als Instrument zur Gefahrenabwehr in den Händen von Geheimdiensten und Polizeibehörden sehen möchte, heißt es in der Pressemitteilung: "In ihrem Statement betonten sowohl die Justizministerin, als auch Funk, dass die Online-Durchsuchung ausschließlich strafrechtlichen Ermittlungen dienen soll. Das heißt, die Online-Durchsuchung und ihre Ergebnisse kommen weder 'für sicherheitspolizeiliche Zwecke oder allgemeine Gefahrenabwehr, sondern nur für Zwecke der Strafverfolgung zur Anwendung', so Berger". Das wird Bundesinnenminister Platter wohl anders sehen.
Über die noch fehlenden Rechts-Grundlagen und Aussagen zu Risiken und Anforderungen zur Umsetzung der Ermächtigung im Abschlussbericht, der mit Anhang 1 und 2 in PDF-Form vorliegt, berichtet u. a. die Presse in den Artikeln Online-Fahndung: Der "Trojaner" heißt jetzt "Remote Forensic Software" und Online-Fahndung: Rechts-Grundlage fehlt fast vollständig.
Zur Frage, wie man die "Remote Forensic Software" am besten Verdächtigen unterschieben könnte, finden sich laut einem Artikel die bekannten "Vertriebswege", wie sie auch hierzulande propagiert wurden, als auch Überlegungen zum Einsatz von Keyloggern:
Dort übergab Prof. Dr. Bernd-Christian Funk den 100-seitigen Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe "Online-Durchsuchung", der dem Einsatz von "Bundestrojanern" im Prinzip wohlgesonnen gegenübersteht, an Justizministerin Maria Berger und Innenminister Günther Platter.
Die Arbeitsgruppe war von den beiden Ministerien eingerichtet worden und der Bericht befasst sich laut der heutigen Pressemitteilung des Justizministeriums "mit der Rechtslage zur Online-Durchsuchung in Österreich und anderen europäischen Ländern; mit technischen Aspekten; mit der verfassungsrechtlichen Ausgangslage in Österreich; mit den Erfordernissen eines wirksamen Rechtsschutzes".
Als vorbeugende Äußerung gegen ihren Kollegen, Bundesinnenminister Platter, der Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ auch als Instrument zur Gefahrenabwehr in den Händen von Geheimdiensten und Polizeibehörden sehen möchte, heißt es in der Pressemitteilung: "In ihrem Statement betonten sowohl die Justizministerin, als auch Funk, dass die Online-Durchsuchung ausschließlich strafrechtlichen Ermittlungen dienen soll. Das heißt, die Online-Durchsuchung und ihre Ergebnisse kommen weder 'für sicherheitspolizeiliche Zwecke oder allgemeine Gefahrenabwehr, sondern nur für Zwecke der Strafverfolgung zur Anwendung', so Berger". Das wird Bundesinnenminister Platter wohl anders sehen.
Über die noch fehlenden Rechts-Grundlagen und Aussagen zu Risiken und Anforderungen zur Umsetzung der Ermächtigung im Abschlussbericht, der mit Anhang 1 und 2 in PDF-Form vorliegt, berichtet u. a. die Presse in den Artikeln Online-Fahndung: Der "Trojaner" heißt jetzt "Remote Forensic Software" und Online-Fahndung: Rechts-Grundlage fehlt fast vollständig.
Zur Frage, wie man die "Remote Forensic Software" am besten Verdächtigen unterschieben könnte, finden sich laut einem Artikel die bekannten "Vertriebswege", wie sie auch hierzulande propagiert wurden, als auch Überlegungen zum Einsatz von Keyloggern:
Die Frage, wie die RFS auf das Zielsystem kommt, wird so beantwortet: "durch physische Installation auf das Zielsystem vor Ort, durch Einschmuggeln über den Download einer Datei, den Besuch einer 'verseuchten' Webseite oder den manipulierten Datei-Anhang an einer Mail".
Und was die Installation betrifft: "Eine weit bessere und für den Benutzer völlig unsichtbare Methode ist die Platzierung des Hardware 'Keyloggers' in die Tastatur des Benutzers", womit auch das "Surfverhalten" überprüft werden kann, "um entsprechende Informationen über das Internetverhalten einer Zielperson zu erhalten".
Einen "Graubereich stellt die offenbar in einem Fall praktizierte Anwendung einer Software dar, durch die der Bildschirminhalt (Screenshots) in Abständen von ungefähr einer Minute und die Keylog-Daten übertragen und überwacht wurden".
Neben der breiten Anwendung von Verschlüsselung und Anonymisierung am PC und im Internet könnten Personen, die meinen, Zielobjekt derartiger Maßnahmen werden zu können, zumindest auch noch die Tastatur versiegeln und öfters einen Blick in ihren PC und auf dessen Anschlüsse werfen.
Und was die Installation betrifft: "Eine weit bessere und für den Benutzer völlig unsichtbare Methode ist die Platzierung des Hardware 'Keyloggers' in die Tastatur des Benutzers", womit auch das "Surfverhalten" überprüft werden kann, "um entsprechende Informationen über das Internetverhalten einer Zielperson zu erhalten".
Einen "Graubereich stellt die offenbar in einem Fall praktizierte Anwendung einer Software dar, durch die der Bildschirminhalt (Screenshots) in Abständen von ungefähr einer Minute und die Keylog-Daten übertragen und überwacht wurden".
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 9. April 2008 um 20:20

