Der Schäuble zum Sonntag
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Wen glaubt der Bundesinnenminister eigentlich noch mit seinen platten und offensichlichen Winkelzügen und kleinen rhetorischen Kniffen beeindrucken oder gar manipulieren zu können?
Höchstens die Konsumenten konservativer Gazetten und seine Fans auf dem sicherheitspolitischen Kongress der schleswig-holsteinischen CDU in Rendsburg, vor denen der Bundesinnenminister ein paar seiner typischen "Schäubles" präsentierte, über die der Focus heute berichtet:
Da geraten in den letzten Wochen Büros und Discounter mit Lidl als unrühmlicher Gallionsfigur an der Spitze in die Schlagzeilen, weil sie unverhältnismäßig, illegal, massiv und invasiv Überwachung und Bespitzelung gegen ihre eigenen Angestellten und Kunden betreiben, die bei den Angestellten bis in den intimsten Privatbereich reichten. Es ging also diesmal noch nicht einmal um den "Überwachungsstaat", Videoüberwachungskameras in Wohnvierteln oder auf städtischen Plätzen.
Das wird von Herrn Schäuble, der mal wieder unter Freunden schwadronieren durfte, in seiner typischer Art und Weise verkürzt und verdreht, dass es eine wahre Freude sein könnte, wenn es nicht so erbärmlich wäre.
Mit einem herzhaften
An die Stelle der "böswillig" eingesetzten Videoüberwachungskameras und beobachtenden Augen der Detektive, die Angestellten und Kunden hinterherspionieren werden die "guten" Videoüberwachungskameras, die nur dabei helfen, das Eigentum der durch diebische Elstern arg gebeutelten Discounter zu schützen. So ersetzt man nicht nur die Realität mit einem Satz und lässt das große Mißbrauchspotential verblassen, das auch die Anwendung von Überwachungs- und Kontrolltechniken in privater Hand mit sich bringt, so macht man auch aus Tätern Opfer.
Wie lautet das bekannte und berüchtigte Motto, dass von allen Sicherheitspolitikern bis hin zur Kanzlerin immer wieder gern benutzt wird: "Datenschutz ist Täterschutz". Da in der Verdrehung Schäubles Kunden und Angestellte zu den alleinigen Tätern wurden, würden durch abgebaute Videoüberwachungskameras und strenge Befolgung des Datenschutzes nur Täter geschützt werden. Aber sicher.
"Das hat mit einem Überwachungsstaat nichts zu tun" tönt er weiter und doch hat es mit ihm zu tun und auch wieder nicht.
Wie gesagt, stand diesmal nicht die staatliche, sondern die private Überwachungskultur im Mittelpunkt des Interesses. Aber die gleiche Überwachungskultur findet sich im präventiven Sicherheitsstaat wieder, mit dem Bundesinnenminister als einem seiner derzeitigen Hauptvertreter.
Seine provokativen Forderungen und sogenannten "Denkanstöße" zur Ausgestaltung und Ausweitung von Kontrolle, Überwachung bis an die "roten Linien" der Verfassung und darüber hinaus sind Legion.
Kaum ist die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesprochen, die einen Schäuble oder eine Zypries mal wieder in die Schranken und auf die rechtsstaatlichen Grundlagen verweist, denn zur Räson bringt man sie nicht mehr, da die staatlichen Maxime nur noch Primat der Sicherheit lautet, während man heuchelt, Freiheit und Sicherheit stets auszuballancieren, folgt die nächste Angstkulisse, folgt ein weiteres Teilstück für den Überwachungsstaat, sei es aktuell und akut die Auslieferung persönlicher und biometrischer Daten in das gigantische Datenbankennetz der US-Geheimdienste oder der Aufbau einer neuen Lausch-Instanz.
Wer wollte angesichts solcher Anleitung und Vorbilder erwarten, dass man sich im privaten Bereich um den zurückhaltenden, verantwortungsvollen und die Würde des Menschen als oberstem Verfassungsprinzip achtenden Einsatz von Sicherheits- und Überwachungmaßnahmen bemüht?
Was Leitlinien und Vorbild angeht, hat der Bundesinnenminister auch etwas im Angebot: Gerade er, der mitunter die Folter andenkt und der Auffassung ist, die Grundgesetze müssten flexibel diffusen "Gefahrenräumen" und "Bedrohungslagen" angepasst werden und so lange gedehnt und gestreckt werden, bis sie in neue deutsche und globale "Sicherheitsarchitekturen" passen, fordert von allen Bundesbürgern ein, "der Erziehung zur Rechtstreue einen größeren Stellenwert beizumessen" und behauptet, der "Staat schütze nur die Freiheit", wenn er alle Bundesbürger biometrisch katalogisieren lässt oder der Vorratsdatenspeicherung unterwirft.
Die Datenschutzbeauftragten, Datenschutz- und Bürgerrechtsinitiativen, Politikwissenschaftler, Juristen, Journalisten und auch Politiker, die darin Gefahren für den Bestand eines demokratischen und rechtsstaatlichen Staates sehen, die immer wieder eher vergeblich darauf hinweisen, dass bürgerliche Freiheiten und Grundrechte immmer mehr Einschränkungen und Eingriffe seitens des Staates erfahren, macht Schäuble mit einer Dreistigkeit, die kaum noch zu überbieten ist, dagegen den Vorwurf, "ein falsches Grundverständnis vom Verfassungsstaat" zu haben, da sie "behaupten, dass man die Freiheitsrechte gegen den Staat verteidigen muss".
Wie die "Rechtstreue" und das "Grundverständnis vom Verfassungsstaat" bei Schäuble aussieht, kennt jeder, der seine Reden, Interviews, Artikel und Lieblings-Lektüre mitverfolgt hat.
Aber um das noch einmal zu verdeutlichen, folgt als Abschluß die Forderung Schäubles zur Verdrehung der Verfassung, um das "Luftsicherheitsgesetz verfassungskonform zu machen", denn "es gibt Bedrohungen, in denen die Verantwortlichen heute gegen die Verfassung verstoßen müssten, das darf nicht sein" – wohl wissend und ignorierend, dass das Luftsicherheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, weil es gegen die Unverhandelbarkeit des nicht aufrechenbaren Rechts auf Leben und Würde verstößt. Auch das hat System und Methode, denn das oberste Grundrecht hat genauso Verhandlungsmasse wie alle anderen Grundrechte zu sein, die sich der Sicherheitspolitik eines Herrn Schäuble zu fügen hat.
Im gestern vorgestellten Interview mit Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem finden sich auch dazu zwei mehr als zutreffende Aussagen:
Höchstens die Konsumenten konservativer Gazetten und seine Fans auf dem sicherheitspolitischen Kongress der schleswig-holsteinischen CDU in Rendsburg, vor denen der Bundesinnenminister ein paar seiner typischen "Schäubles" präsentierte, über die der Focus heute berichtet:
Da geraten in den letzten Wochen Büros und Discounter mit Lidl als unrühmlicher Gallionsfigur an der Spitze in die Schlagzeilen, weil sie unverhältnismäßig, illegal, massiv und invasiv Überwachung und Bespitzelung gegen ihre eigenen Angestellten und Kunden betreiben, die bei den Angestellten bis in den intimsten Privatbereich reichten. Es ging also diesmal noch nicht einmal um den "Überwachungsstaat", Videoüberwachungskameras in Wohnvierteln oder auf städtischen Plätzen.
Das wird von Herrn Schäuble, der mal wieder unter Freunden schwadronieren durfte, in seiner typischer Art und Weise verkürzt und verdreht, dass es eine wahre Freude sein könnte, wenn es nicht so erbärmlich wäre.
Mit einem herzhaften
"Wenn in den Supermärkten geklaut wird, was das Zeug hält, müssen wir uns nicht wundern, dass Video-Kameras installiert werden"
das man das Schenkelklopfen und Auf-den-Tisch-Pochen politischer Stammtischbrüder sofort vor Augen hat, wischt er – dabei zurecht auf das schnelle Vergessen und den Durchlauf der News vertrauend – die Tatsache beiseite, dass es die Führungsetagen der Discounter-Konzerne, die Marktleiter vor Ort sind, um die es ging. Um ihren Mißbrauch und falsche Anwendung von Videoüberwachungskameras neben Angestellten hinterherschnüffelnden Privatdetektiven und anderen bekanntgewordenen schmutzigen Praktiken, die zum Teil schon seit 2004 bekannt sind und nicht um den Diebstahl durch Angestellte und Kunden.An die Stelle der "böswillig" eingesetzten Videoüberwachungskameras und beobachtenden Augen der Detektive, die Angestellten und Kunden hinterherspionieren werden die "guten" Videoüberwachungskameras, die nur dabei helfen, das Eigentum der durch diebische Elstern arg gebeutelten Discounter zu schützen. So ersetzt man nicht nur die Realität mit einem Satz und lässt das große Mißbrauchspotential verblassen, das auch die Anwendung von Überwachungs- und Kontrolltechniken in privater Hand mit sich bringt, so macht man auch aus Tätern Opfer.
Wie lautet das bekannte und berüchtigte Motto, dass von allen Sicherheitspolitikern bis hin zur Kanzlerin immer wieder gern benutzt wird: "Datenschutz ist Täterschutz". Da in der Verdrehung Schäubles Kunden und Angestellte zu den alleinigen Tätern wurden, würden durch abgebaute Videoüberwachungskameras und strenge Befolgung des Datenschutzes nur Täter geschützt werden. Aber sicher.
"Das hat mit einem Überwachungsstaat nichts zu tun" tönt er weiter und doch hat es mit ihm zu tun und auch wieder nicht.
Wie gesagt, stand diesmal nicht die staatliche, sondern die private Überwachungskultur im Mittelpunkt des Interesses. Aber die gleiche Überwachungskultur findet sich im präventiven Sicherheitsstaat wieder, mit dem Bundesinnenminister als einem seiner derzeitigen Hauptvertreter.
Seine provokativen Forderungen und sogenannten "Denkanstöße" zur Ausgestaltung und Ausweitung von Kontrolle, Überwachung bis an die "roten Linien" der Verfassung und darüber hinaus sind Legion.
Kaum ist die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesprochen, die einen Schäuble oder eine Zypries mal wieder in die Schranken und auf die rechtsstaatlichen Grundlagen verweist, denn zur Räson bringt man sie nicht mehr, da die staatlichen Maxime nur noch Primat der Sicherheit lautet, während man heuchelt, Freiheit und Sicherheit stets auszuballancieren, folgt die nächste Angstkulisse, folgt ein weiteres Teilstück für den Überwachungsstaat, sei es aktuell und akut die Auslieferung persönlicher und biometrischer Daten in das gigantische Datenbankennetz der US-Geheimdienste oder der Aufbau einer neuen Lausch-Instanz.
Wer wollte angesichts solcher Anleitung und Vorbilder erwarten, dass man sich im privaten Bereich um den zurückhaltenden, verantwortungsvollen und die Würde des Menschen als oberstem Verfassungsprinzip achtenden Einsatz von Sicherheits- und Überwachungmaßnahmen bemüht?
Was Leitlinien und Vorbild angeht, hat der Bundesinnenminister auch etwas im Angebot: Gerade er, der mitunter die Folter andenkt und der Auffassung ist, die Grundgesetze müssten flexibel diffusen "Gefahrenräumen" und "Bedrohungslagen" angepasst werden und so lange gedehnt und gestreckt werden, bis sie in neue deutsche und globale "Sicherheitsarchitekturen" passen, fordert von allen Bundesbürgern ein, "der Erziehung zur Rechtstreue einen größeren Stellenwert beizumessen" und behauptet, der "Staat schütze nur die Freiheit", wenn er alle Bundesbürger biometrisch katalogisieren lässt oder der Vorratsdatenspeicherung unterwirft.
Die Datenschutzbeauftragten, Datenschutz- und Bürgerrechtsinitiativen, Politikwissenschaftler, Juristen, Journalisten und auch Politiker, die darin Gefahren für den Bestand eines demokratischen und rechtsstaatlichen Staates sehen, die immer wieder eher vergeblich darauf hinweisen, dass bürgerliche Freiheiten und Grundrechte immmer mehr Einschränkungen und Eingriffe seitens des Staates erfahren, macht Schäuble mit einer Dreistigkeit, die kaum noch zu überbieten ist, dagegen den Vorwurf, "ein falsches Grundverständnis vom Verfassungsstaat" zu haben, da sie "behaupten, dass man die Freiheitsrechte gegen den Staat verteidigen muss".
Wie die "Rechtstreue" und das "Grundverständnis vom Verfassungsstaat" bei Schäuble aussieht, kennt jeder, der seine Reden, Interviews, Artikel und Lieblings-Lektüre mitverfolgt hat.
Aber um das noch einmal zu verdeutlichen, folgt als Abschluß die Forderung Schäubles zur Verdrehung der Verfassung, um das "Luftsicherheitsgesetz verfassungskonform zu machen", denn "es gibt Bedrohungen, in denen die Verantwortlichen heute gegen die Verfassung verstoßen müssten, das darf nicht sein" – wohl wissend und ignorierend, dass das Luftsicherheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, weil es gegen die Unverhandelbarkeit des nicht aufrechenbaren Rechts auf Leben und Würde verstößt. Auch das hat System und Methode, denn das oberste Grundrecht hat genauso Verhandlungsmasse wie alle anderen Grundrechte zu sein, die sich der Sicherheitspolitik eines Herrn Schäuble zu fügen hat.
Im gestern vorgestellten Interview mit Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem finden sich auch dazu zwei mehr als zutreffende Aussagen:
"Er [Anm.: Schäuble] hält die Öffentlichkeit jedenfalls mit immer neuen Schreckensszenarien und neuen Vorschlägen in Atem, ohne abzuwarten, welches die vielen schon erfolgten Änderungen bewirken. Das trägt Zeichen des Aktionismus."
"Ich halte es [Anm.: das Luftsicherheitsgesetz] weiterhin für verfassungswidrig, und nicht nur wegen des Menschenwürdeschutzes, sondern auch mit Rücksicht auf die hohen Risiken, die hier zur Risikoabwehr eingegangen werden. Die Piloten haben uns erklärt: Wir können nicht erkennen, was im Flugzeug los ist. Der Abschuss ist ein Handeln unter höchster Ungewissheit. Man kann nicht Menschenleben opfern, ohne zu wissen, ob es nötig ist und ob es vielleicht sogar durch einen Absturz mehr Opfer gibt. Man weiß das alles nicht."
Anders, aber genauso treffend hat es der von mir geschätzte Kabarettist Hagen Rether ausgedrückt.
"Ich halte es [Anm.: das Luftsicherheitsgesetz] weiterhin für verfassungswidrig, und nicht nur wegen des Menschenwürdeschutzes, sondern auch mit Rücksicht auf die hohen Risiken, die hier zur Risikoabwehr eingegangen werden. Die Piloten haben uns erklärt: Wir können nicht erkennen, was im Flugzeug los ist. Der Abschuss ist ein Handeln unter höchster Ungewissheit. Man kann nicht Menschenleben opfern, ohne zu wissen, ob es nötig ist und ob es vielleicht sogar durch einen Absturz mehr Opfer gibt. Man weiß das alles nicht."
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Sonntag, 13. April 2008 um 2:36

