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Der große Wurf zum BKA-Gesetz und zur Online-Durchsuchung

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Ich weiß zwar nicht, warum Zeitungen wie der Spiegel zur Verankerung der Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ im neuen BKA Gesetz vom großen "Durchbruch" sprechen, vom "geschafften Kompromiss nach monatelangem Ringen" zwischen Schäuble und Zypries, zwischen der SPD und der CDU/CSU, denn außer zwei interessanten Fragekatalogen hatten sich Zypries und die SPD nie entschieden gegen die Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ gestellt – das hatten die Personen besorgt, die gegen das nordrhein-westfälische Landesverfassungsschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht gezogen waren.

Leute wie Sebastian Edathy oder Struck hatten sich im November 2007 und Anfang des Jahres der Online-Durchsuchung zugeneigt gezeigt und Bundesjustizministerin Zypries direkt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihre Bereitschaft bekundet, die Online-Durchsuchung unter den Voraussetzungen und Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht – mal wieder – setzen musste, unter Dach und Fach zu bringen:
Für den präventiven Bereich ist der Bundesinnenminister jetzt gefordert, Formulierungen für das BKA-Gesetz vorzulegen, die diesen Ansprüchen genügen. Dabei werden wir ihn unterstützen.

Für den Bereich der (repressiven) Strafverfolgung werden wir prüfen, ob es einer ergänzenden Bestimmung bedarf, um die sogenannte Quellen-TKÜ als Spezialfall der Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung zu regeln, die eine Überwachung verschlüsselt über das Internet geführter Kommunikation ermöglicht.

Prüfen werden wir weiter, ob es einer Vorschrift in der Strafprozessordnung bedarf, um zu Strafverfolgungszwecken unter engsten Voraussetzungen eine Online-Durchsuchung von Computersystemen zu ermöglichen. Im Blick haben wir dabei Fälle, in denen erfolgreiche Ermittlungsarbeit den Zugriff auf Speichermedien zwingend erfordert.
Das wichtigste, positive und zugleich absurdeste Ergebnis dieses "Ringens" ist dann auch die Ankündigung, dass dem BKA zur heimlichen Installation der "Remote Forensic Software" auf einem "informationstechnischen System" in Wohnungen und Geschäftsräumen der heimliche Einbruch in grundgesetzlich geschützte Wohn- und Geschäftsräume untersagt bleibt. Ein Punkt wo ich dachte, die SPD würde auch hier umkippen.

Oder sollte man dem Braten nicht trauen, denn eigentlich ging das viel zu schnell und ohne viel Aufhebens seitens der CDU/CSU über die Bühne, ohne dass die SPD für das Streichen der "heimlichen Infiltration von Wohnräumen" ein Zugeständnis an anderer Stelle machen musste. Die Süddeutsche schreibt jedenfalls im Artikel Fahnder dürfen Computer online durchsuchen:
Die Frage der heimlichen Ausspähung der Wohnung von Terrorverdächtigen ist jedoch nicht aus der Welt. Sie soll nun auf der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern an diesem Donnerstag zur Sprache kommen. Dort solle darüber diskutiert werden, ob es "fachlich" notwendig sei, dafür eine "gesetzliche Grundlage" zu schaffen, sagte Schäubles Sprecher.

Dabei gehe es nicht nur um Online-Durchsuchungen, sondern um das sogenannte Ausspähen einer Wohnung.
Positiv – auch wenn u. a. das Misstrauen in informationstechische Programme und Kommunikationsangebote des Staates und das Mittel an sich als negativer Kollateralschaden bestehen bleibt, weil den Sicherheitsbehörden damit nur die bisher gehandelten Infiltrationswege offen stehen: Herumliegende USB-Sticks, CDs, präparierte Webseiten, E-Mail Anhänge oder die "Behandlung" der "informationstechnischen Systeme" außerhalb der geschützten Räume.

Absurd, weil sich mit diesen Infiltrationwegen nur der Teil der Zielgruppe ausspionieren lässt, die sich dieser Wege nicht bewußt ist und keine entsprechenden Absicherungsmaßnahmen ergreift. Das Justiz- und Innenministerium muss also zwingend von DAUs ausgehen, wenn das Überwachungsmittel der Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ überhaupt noch einen Sinn haben soll und nicht endgültig zu dem Hoax wird, von dem Burkhard Schröder immer sprach.

Was aber an Gefahren ins Haus stehen könnte, weil den Sicherheitsbehörden die Haustür verschlossen bleibt, ist eine intensivere Aufklärung aller Begleitumstände des Internetdatenverkehrs und der Internetkommunikation, um Ansatzpunkte für die DAUs oder Internetnutzer mit verdächtigem Kommunikationsverhalten zu finden und die Einschränkungen im BKA Gesetz und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszugleichen.

Vor diesem Hintergrund gewinnt nicht nur die Vorratsdatenspeicherung an Bedeutung, sondern die wieder hervorgekramten neuen Pläne und Wünsche der Sicherheitsbehörden und die geplante zentrale Abhörinstanz neben der Reihe von Internet-Monitoring Zentren und Einsatzgruppen könnten relevanter werden – auch für die morgen beginnende Innenministerkonferenz.

Zu der ließ man den Vorsitzenden, Brandenburgs Innenminister Schönbohm, im Vorfeld verlautbaren und vom Teleprompter ablesen:
Eine zentrale Herausforderung für die Innere Sicherheit unseres Landes bleibt der internationale Terrorismus.

Eine verbesserte Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden allein wird für eine dauerhaft erfolgreiche Abwehr dieser Gefahren nicht ausreichen. Wir wollen deshalb eine zügige Fortschreibung des "Programms für Innere Sicherheit" erreichen. Weitere Zögerlichkeiten können wir uns nicht leisten.
Statt weiteren Bedürfnisanmeldungen des BKA und der Verfassungschutzbehörden besonnener und kritischer gegenüberzustehen, bleibt alles beim Alten, wozu auch PSIS Teil 2 gehört, in dessen 1. Teil der Finanztopf für die Entwicklung der "Remote Forensic Software" steckte.

Was vom großen Kompromiss auch bleibt, ist das novellierte BKA Gesetz, der eigentliche Gewinn des ganzen Spuks der Spooks, das dem BKA neben der (eingeschränkten) Online-Durchsuchung eine ganze Palette weiterer präventiv-geheimdienstlicher Befugnisse einräumen wird, mit denen wir uns in Zukunft noch oft herumschlagen werden.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Dienstag, 15. April 2008 um 21:10
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