Häppchenweise BKAG-E
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Häppchenweise berichten Zeitungen über die vorläufige Fassung des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG E)", die auf einer Eingung von Zypries und Schäuble beruhen soll.
Sowohl die Franfurter Rundschau, als auch die Süddeutsche berichten in Bayern will schärferes Online-Gesetz und Geplant: Die totale Überwachung, das "überraschend", "sogar" und "neu" die BKA Ermittlungsteams den Wohnraum nicht nur mit Wanzen, sondern auch Mini-Videoüberwachungskameras obervieren dürfen. Dazu aus dem Entwurf des BKA Gesetzes, der dem CCC zugespielt wurde:
Die akustische und optische Überwachung der Zielpersonen, ihrer Kontaktpersonen und zufällig mitanwesender Personen in der Wohnung der Zielpersonen und in der Wohnung der Kontaktpersonen stand also schon im September 2007 im BKAG E. Genauso wird sich auch nicht viel an den anderen Zusatzbefugnissen des BKA geändert haben, die der Zeit Artikel Schäuble 2.0 im Juli 2007 zusammenfasste – bis auf eine Floskel zum "Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" und dem vorläufigen Verzicht der direkten "heimlichen Infiltration informationstechnischer Systeme".
Das alle Einschränkungen vorläufig und nicht gewollt sind, haben in den letzten Tagen u. a. die Innenminister von Bayern, Hessen und Brandenburg, der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Dr. Hans-Peter Uhl und nicht zuletzt Bundesinnenminister Schäuble deutlich gemacht:
Neu ist dagegen, dass man anscheinend die von der Union ins Leben gerufene Idee des Richterbandes, die nun auch schon ein Jahr alt ist, laut der Süddeutschen mit in die neue Fassung des BKAG geschrieben hat. Das gehörte wohl zu den Zugeständnissen der Bundesjustizministerin für die vorläufige Online-Überwachung statt der direkten Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ.
Die Mikrofone mit dahintergeschaltetem Richterband sorgen dafür, dass nicht nur der Schutz des Kernbereichs in Gesprächen faktisch aufgehoben wird, sondern auch Gesprächsinhalte, die sonst per verschlüsseltem VoIP gesichert wären, akustisch abgegriffen werden können, während Videoüberwachungskameras über die Schulter linsen, um Tastaturanschläge und Bildschirminhalte aufzuzeichen, wenn man sich nicht ständig mit dem Laptop unter die Bettdecke verkriecht. So gelangt man trotzdem und indirekt an Teile der Informationen, die man eigentlich über die direkte Infiltration des Geräts gewinnen wollte.
Das erinnert schon sehr an die Situation von Winston Smith in 1984, der sich in eine Nische suchen muss, die von der Videoüberwachung des Televisors ausgenommen ist, um sein Tagebuch zu schreiben oder der sich im Wald mit seiner Angebeten trifft, um den Mikrofonen zu entgehen – vergebens.
Sowohl die Franfurter Rundschau, als auch die Süddeutsche berichten in Bayern will schärferes Online-Gesetz und Geplant: Die totale Überwachung, das "überraschend", "sogar" und "neu" die BKA Ermittlungsteams den Wohnraum nicht nur mit Wanzen, sondern auch Mini-Videoüberwachungskameras obervieren dürfen. Dazu aus dem Entwurf des BKA Gesetzes, der dem CCC zugespielt wurde:

Das alle Einschränkungen vorläufig und nicht gewollt sind, haben in den letzten Tagen u. a. die Innenminister von Bayern, Hessen und Brandenburg, der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Dr. Hans-Peter Uhl und nicht zuletzt Bundesinnenminister Schäuble deutlich gemacht:
Die Erfahrungen mit den Ermittlungen gegen die so genannte Sauerland-Zelle legten nahe, "dass wir unter engen Voraussetzungen generell die Frage eines auch heimlichen Betretens von Wohnungen einer Regelung zuführen müssen", sagte Schäuble laut ZDF am Rande der Innenministerkonferenz in Bad Saarow.
Der "Praxisvorbehalt", unter dem die reine Online-Überwachung auf Bundesebene steht, wird als beendet gelten, wenn sich die politischen Machtverhältnisse zugunsten der CDU/CSU ändern oder sich die nächsten Ermittlungsdefizite einstellen, die "leider" auf die nicht gewährten Infiltrationsbefugnisse zurückzuführen sind. Die bekannte Salamitaktik, die von den Ländern begleitet wird, die schon jetzt ihren LKAs den Versuch der heimlichen Infiltration ermöglichen wollen, dem unweigerlich ein Gleichziehen der anderen LKAs und Nachziehen des BKAs folgen wird.
Neu ist dagegen, dass man anscheinend die von der Union ins Leben gerufene Idee des Richterbandes, die nun auch schon ein Jahr alt ist, laut der Süddeutschen mit in die neue Fassung des BKAG geschrieben hat. Das gehörte wohl zu den Zugeständnissen der Bundesjustizministerin für die vorläufige Online-Überwachung statt der direkten Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ.
Die Mikrofone mit dahintergeschaltetem Richterband sorgen dafür, dass nicht nur der Schutz des Kernbereichs in Gesprächen faktisch aufgehoben wird, sondern auch Gesprächsinhalte, die sonst per verschlüsseltem VoIP gesichert wären, akustisch abgegriffen werden können, während Videoüberwachungskameras über die Schulter linsen, um Tastaturanschläge und Bildschirminhalte aufzuzeichen, wenn man sich nicht ständig mit dem Laptop unter die Bettdecke verkriecht. So gelangt man trotzdem und indirekt an Teile der Informationen, die man eigentlich über die direkte Infiltration des Geräts gewinnen wollte.
Das erinnert schon sehr an die Situation von Winston Smith in 1984, der sich in eine Nische suchen muss, die von der Videoüberwachung des Televisors ausgenommen ist, um sein Tagebuch zu schreiben oder der sich im Wald mit seiner Angebeten trifft, um den Mikrofonen zu entgehen – vergebens.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Freitag, 18. April 2008 um 11:23

