Das BKA-Gesetz ein bisschen genauer betrachtet
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Nachdem der Änderungsentwurf zum BKA-Gesetz nun endlich auch für die Allgemeinheit zugänglich ist habe ich mir diesen mal genauer angeguckt. Ein guter Horrorfilm ist teilweise nichts gegen das was unsere Bundesregierung hier plant, aber eins nach dem anderen von vorne nach hinten. Im Nachfolgenden einiges zu den Sachen die mir als juristischem Laien besonders ins Auge gesprungen sind. § 20c Befragung und Auskunftspflicht Absatz 3 Unter den in den §§ 52 bis 55 Strafprozessordnung bezeichneten
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gepostet am Sonntag, 20. April 2008 um 23:06

