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Eine Zensur findet nicht statt - oder doch ?

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Auf Ebene der EU geht es dem Netz nun endgültig aber sicher an den Kragen. So haben sich vor wenigen Tagen der Rat im Einvernehmen über einen von der Kommission am 8. November 2007 vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung (2002/475/JHA) geeinigt. Sollte es zu einer Umsetzung in deutsches Recht kommen, würde dies wohl das Ende des freien Internetzugangs einläuten.

Durch die Änderung werden die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und die Ausbildung für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt. In der Presseerklärung ist zu lesen, dass mit Bezug auf die "Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die allgemeine Wahrung der Menschenrechte [...] die Änderung ausgewogen [sei]".

Schöne Worte, die aber weiterer Konkretisierung bedürfen:

Mit der Änderung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung sollen die einzelstaatlichen Vorschriften für die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie für die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke in der Weise angeglichen werden, dass diese Handlungen, auch wenn sie über das Internet begangen werden, überall in der EU unter Strafe gestellt werden und dass die für terroristische Straftaten geltenden Strafvorschriften sowie die Bestimmungen über die Haftung juristischer Personen, die gerichtliche Zuständigkeit und die Strafverfolgung auch für solche Handlungen gelten.

Personen, die terroristische Propaganda und Anleitungen zum Bau von Bomben über das Internet verbreiten, können so strafrechtlich verfolgt und zu Gefängnisstrafen verurteilt werden, wenn diese Verbreitung einer öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat oder der Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke gleichkommt und vorsätzlich begangen wird.

So weit, so gut. Nun kommt aber der "Freibrief" für die nationalstaatlichen Regierungen, eine Sperrung von bestimmten Seiten zu veranlassen:

Gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr können Gerichte und Verwaltungsbehörden in derartigen Fällen außerdem von Anbietern von Internetdiensten verlangen, derartige Informationen zu entfernen.


Wie gut man sich auf EU-Richtlinien bei der Umsetzung von weitgehenden Gesetzen und über die eigentliche Richtlinie hinaus gehende Maßnahmen berufen kann, läßt sich bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ablesen, die auf EU-Ebene kein faktisches Verbot von Anon-Diensten einschließt. Wir dürfen also gespannt sein, wann in Deutschland und anderswo in der demokratischen EU die ersten Seiten offline gehen.

Ein Vorgeschmack gefällig? Bitteschön:

- Sperrungsverfügungen: Bezirksregierung Düsseldorf
- Internetzensur in Finnland
- Positionspapier der IFPI zur Internetfilterung
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von Save-Privacy Blog - Sicherheit, gepostet am Dienstag, 22. April 2008 um 21:10
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