Wiedervorlage: Vorratsdatenspeicherung bei StudiVZ
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Ein offener Brief an die Datenschutzabteilung von StudiVZ, aus gegebenem Anlass:
Sehr geehrte Damen und Herren
per “Datenschutz-Erklärung” vom 20.12.2007 verlangen Sie von mir als Nutzer des sozialen Netzwerks studiVZ die Einwilligung, dass studiVZ bei meiner Nutzung der Plattform anfallende Daten an, ich zitiere:
Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergibt, wenn und soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten.
Um Nutzungsdaten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeben zu können, müssen diese zunächst auf Vorrat gespeichert werden.
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von netzpolitik.org Datenschutz,
gepostet am Dienstag, 22. April 2008 um 23:07

