Interviews und die Pressefreiheit
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Die 24. Zivilkammer des Landgericht Hamburg unter Vorsitz von Andreas Buske hat mal zugeschlagen - wie schon des öfteren gegen die Pressefreiheit. Nach dem neuesten entschieden die Richter, dass Zeitungsredaktionen den Inhalt von abgedruckten Interviews vor der Veröffentlichung in vollem Umfang auf Richtigkeit der Äußerungen prüfen müssen. Die Richter verweisen hier auf die Verbreiterhaftung. Was vorher schon für die Betreiber von Foren und Blogs galt betrifft jetzt auch die großen Medien. Sovi
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gepostet am Freitag, 9. Mai 2008 um 1:03

