Bundesverfassungsgericht verlängert Frist zur Stellungnahme zur VDS um zwei Monate
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - als Mitinitiator der Verfassungsbeschwerden von ca. 34.000 Bundesbürgern - hat ein Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Frist zur Stellungnahme durch die Länder um zwei Monate verlängert wurde. Neuer Termin ist jetzt der 31. Oktober 2008. Die Fristverlängerung geschah auf Antrag des Bevolmächtigten der Bundesregierung. Die Antragsbegründung ist bis jetzt nicht bekannt. Durch diesen Aufschub wird sich w
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gepostet am Mittwoch, 14. Mai 2008 um 23:56