Zensuswahlrecht?
Der Vorsitzende des CDU-nahen Studentenverbands RCDS will die Stimmrechte von Rentnern und Arbeitslosen einschränken. Die Leistungsträger müssten gegenüber Hartz-IV-Beziehern und Rentnern gestärkt werden [...]
Diese absurde Idee geht wohl eher in die Richtung Zensuswahlrecht eines Solon, der mit seiner Attischen Demokratie in irgendwie freiheitliche Gefilde aufbrach. Zumindest muß man diesem Solon zugute halten, daß er den Anfang machte. In der Kaiserzeit beispielsweise galt im Prinzip das Wahlgesetz des Nordeutschen Bundes, allgemein gab es Wahlen für alle ab 25, Frauen durften jedoch nicht wählen (erst ab 1918), Bezieher von Armenunterstützung, respektive angehörige der Armee ebensowenig. Da damals das Parlament eher als Widersacher der Monarchie zu sehen war, war letztere wohl der Ansicht man dürfe nicht gegen die nährende Hand stimmen. Es entsprach mehr oder weniger dem Zeitgeist, es waren Anfänge. Anfänge die die Basis bildeten und auf denen man später, trotz unsäglicher Zensuren, aufbauen konnte. Was diesen CDU-Menschen nun zu dieser Idee getrieben hat weiß nur Gott und wo sich dieser in der Christlich-sozialen Union vertreten sieht, wird wohl auch nur dieser wissen, falls er denn existiert. Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind. Denn ich errettete den Armen, der da schrie, und den Waisen, der keinen Helfer hatte. Ich war des Blinden Auge und des Lahmen Fuss. Tu deinen Mund auf und richte recht und räche den Elenden und Armen.1
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