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Mehr Details zur Telekom-Vorratsdatenspeicherung

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Mittlerweile gibt es mehr Details, wie die unberechtigte Nutzung der Vorratsdaten bei der Telekom-Schnüffel-Affaire abgelaufen ist: Telekom-Datenspion packt aus: „Auftrag von oben“. Demnach ist die Aktion 2005 gestartet und man suchte eine undichte Stelle im Aufsichtsrat. Die Firma Network.deutschland GmbH aus Berlin hat die Vorratsdaten für die Telekom ausgewertet und herausgefunden, dass wohl der Betriebsrats-Vertreter interne Infos an die Zeitschrift Capital herausgegeben hat. In den darauffolgenden Jahren gab es weitere Auswertungen auf der Suche nach weiteren Info-Leaks.

Mal schauen, was da noch kommt. Telepolis hatte am Mittwoch schon mögliche Gesetze-Brüche aufgelistet: It’s a feature, not a bug.

Möglich sind unter anderem Verstöße gegen folgende Bestimmungen:
* § 33 Bundesdatenschutzgesetz (”Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen.”)
* § 34 Bundesdatenschutzgesetz (”Der Betroffene kann Auskunft verlangen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, die Empfänger und den Zweck der Speicherung.”)
* § 206 Strafgesetzbuch (Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses). Der aktuelle Vorstand unterRené Obermann wusste seit Ende April vom großen Lauschangriff seitens des Konzerns auf Journalisten und Manager und erstattete am 14. Mai Anzeige. )

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 29. Mai 2008 um 3:49
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