Auswirkungen und Kollateralschäden der Sicherheitsgesetze
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der eco e. V., der Deutsche
Fachjournalisten-Verband und die JonDos GmbH haben eine Forsa-Umfrage zur Vorratsdatenspeicherung in Auftrag gegeben, die versucht, den Grad der Informiertheit über die Vorratsdatenspeicherung, die politische Einstellung zur Vorratsdatenspeicherung und die Veränderung des persönlichen Nutzungs- und Kommunikationsverhaltens bezüglich Internet- und Telekommunikation zu messen und wiederzuspiegeln. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat seine Interpretationen und Schlussfolgerungen der Resultate in der Pressemitteilung Forsa-Umfrage: Vorratsdatenspeicherung verhindert sensible Gespräche veröffentlicht.
Das Ergebnis der Abfrage zum Wissen über die Vorratsdatenspeicherung zeigt, dass knapp drei Viertel der Bevölkerung etwas mit dem Begriff "Vorratsdatenspeicherung" anfangen können und wissen, das damit die Speicherung ihrer Verbindungsdaten auf Vorrat verbunden ist.
Das ist erst einmal ein erfreuliches Ergebnis, denn es zeigt, dass die Aktionen und Informationen der sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechenden Verbände und Inititiativen, die Artikel und Sendungen in der Presse und den Medien und die Diskussionen und Informationen im Netz ausreichend waren, um die Mehrheit aufzuklären und zu informieren oder andersherum: Das Thema Vorratsdatenspeicherung stößt auf ein breites Interesse in der Bevölkerung.
Ein kleiner Wermutstropfen ergibt sich beim Resultat für die 14- bis 29-Jährigen. Mit 61 Prozent zwar immer noch hoch, ist der Grad der Informiertheit und des Interesses unter "der Jugend" von allen Gruppen am geringsten.
Die Frage nach unveränderter eigener Nutzung oder situationsbedingtem Verzicht auf den Einsatz von Internet- und Telekommunikationsmitteln wegen der Vorratsdatenspeicherung und die Kontrollfrage, ob sich die Quantität der Kontaktaufnahmen durch andere Personen mittels Telefon, Handy und E-Mail verändert habe, ergibt, dass sich bei ca. 90 Prozent der Bevölkerung keinerlei Änderungen im privaten und beruflichen Nutzungsverhalten aufgrund des Wissens um die seit Januar 2008 eingesetzte Vorratsdatenspeicherung eingestellt hat.
Bei ca. 6 - 10 Prozent der Bevölkerung allerdings schon, was immerhin bereits 4,8 bis 8 Millionen Bundesbürgern entspricht, die wegen der Vorratsdatenspeicherung Telefon, Handy und E-Mail weniger nutzen.
Mögliche Erklärungen für die 90 Prozent: Die Mehrheit glaubt weiterhin, "nichts zu verbergen zu haben" und schätzt den Privatsphärewert, der ihren Gesprächen und Kommunikationsbeziehungen zukommt, als gering ein oder das Vertrauen in bzw. der Glauben an die Versprechungen staatlicher Behörden, Politikern und Telekommunikationsunternehmen, dass diese verantwortlich mit den Daten umgehen und sie nur für die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung nutzen, ist sehr groß.
Eine Relativierung der mehrheitlich ungetrübten Nutzung der Internet- und Telekommunikation ergibt sich, wenn man sich die Resultate der restlichen Fragen anschaut.
Mehr als die Hälfte der Bundesbürger, genauer: 52 Prozent der Befragten, würde wegen der Vorratsdatenspeicherung auf die Nutzung der Internet- und Telekommunikation verzichten, wenn es um die Inanspruchnahme sozialer, psychischer und gesundheitlicher Beratungsangebote geht. Hier ergibt sich also ein drastischer Kollateralschaden der Vorratsdatenspeicherung, der aus der Änderung oder anders: Beeinträchtigung des Kommunikationsverhaltens besteht.
Im Ergebnis drückt sich aus, dass die Befragten nicht mehr ihr Recht auf unbeobachtete und private Kommunikation wegen der Vorratsdatenspeicherung gewahrt sehen, den Mißbrauch der Daten über Verbindungen zu Beratungsträgern und damit persönliche Nachteile befürchten und sich deshalb in Verzicht üben, der ihnen indirekt durch die Vorratsdatenspeicherung aufgezwungen wird.
Wegen der Vorratsadtenspeicherung würden die Befragten lieber persönlich vorsprechen, was aber auch heißt, dass viele Personen Hilfe gar nicht in Anspruch nehmen würden, weil für sie Schwellenängste nicht zu überwinden sind oder sie die Nicht-Anonymität persönlicher Beratungsgespräche abschreckt. Die Möglichkeit der schnellen Hilfe über indirekte Kommunikation per Internet- und Telekommunikation, die kurzfristig persönliche und soziale Katastrophen verhindern kann, wird also durch die Vorratsdatenspeicherung direkt torpediert.
Da Beratungsgespräche stets ein persönlicher und privater Charakter innewohnt und in ihnen initime Details erörtert werden, lässt das Resultat indirekt auch einen Rückschluss auf die langfristige Änderung und Beeinträchtigung des sonstigen privaten Kommunikationsverhaltens zu. Die 90 Prozent der Befragten wird vielleicht Telefone, Handys und E-Mails quantitativ weiter wie bisher nutzen, aber sie wird wegen der Vorratsdatenspeicherung bei Gesprächen und E-Mails darauf verzichten, private und intime Themen anzusprechen und zu besprechen, was zur Beschädigung des sozialen Miteinanders, von Lebensqualität und der freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit führt.
Zuguterletzt sehen immerhin 46 Prozent der Befragten, also knapp die Hälfe der Bevölkerung, in der Vorratsdatenspeicherung eine unverhältnismäßige Maßnahme, die unnötig in ihre Freiheitsrechte eingreift. Die Hälfte der Bevölkerung schätzt die Vorratsdatenspeicherung also als politische Beschneidung ihrer Freiheit ein und nicht nur als persönliche Beeinträchtigung ihrer privaten Kommunikation. Sie glaubt damit nicht den Versprechungen der Sicherheitspolitik, dass sich die Voratsdatenspeicherung stets nur gegen Terroristen und Kriminelle richten wird und bestätigt, dass mit Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung die Beeinträchtigung dessen einhergeht, was sie mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbindet.
Aus den Ergebnissen und (meiner) Interpretation der Umfrage ergibt sich – wie bisher auch seit den ersten Überlegungen und Plänen zur Einrichtung einer Vorratsdatensspeicherung, dass die allgemeine Vorratsdatenspeicherung, die sich unterschiedslos gegen alle Bundesbürger richtet, auch aufgrund ihrer langfrstigen Kollateralschäden für den Einzelnen, für die Gesellschaft und den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen und – wenn überhaupt als notwendig erachtet – durch eine Sicherheitsmaßnahme wie dem Quick Freeze Verfahren zu ersetzen ist, die im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung nur den Kreis der Personen betrifft, für den sich nachzuweisende und zu begründende konkrete Verdachtsinformationen hinsichtlich der Begehung schwerer Verbrechen oder terroristischer Anschläge ergeben und die auch erst dann kontrolliert und begrenzt eingesetzt wird.
Die bisherigen und zukünftigen Sicherheitsmaßnahmen und -gesetze sind intensiver als zuvor auch auf ihre negativen gesamtgesellschaftlichen und -polischen Auswirkungen hin zu untersuchen, zu bewerten und entsprechend der Ergebnisse abzuändern oder abzuschaffen. Aktuelle Denkanstöße für Sicherheitspolitiker, die mit immer neuen "Denkanstößen" überlegen, wie sie Demokratie und Rechtsstaatlichekit effektiver in eine umfassende Sicherheitsarchitektur einsperren können, lieferten der bundesdeutschen Sicherheitskamarilla jüngst die Resolution "Bürgerrechte statt Sicherheitsstaat" und das "Datenschutz-Manifest" des Chaos Computer Clubs.
Das gilt wie für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch für die Novelle des BKA Gesetzes und die danach anstehende Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder die geplante zentrale Abhörzentrale für Polizei- und Geheimdienstebehörden als nächste Sicherheitsmaßnahmen, die von der Großen Koaltion ins Sicherheitsvisier genommen werden.
Das Ergebnis der Abfrage zum Wissen über die Vorratsdatenspeicherung zeigt, dass knapp drei Viertel der Bevölkerung etwas mit dem Begriff "Vorratsdatenspeicherung" anfangen können und wissen, das damit die Speicherung ihrer Verbindungsdaten auf Vorrat verbunden ist.
Das ist erst einmal ein erfreuliches Ergebnis, denn es zeigt, dass die Aktionen und Informationen der sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechenden Verbände und Inititiativen, die Artikel und Sendungen in der Presse und den Medien und die Diskussionen und Informationen im Netz ausreichend waren, um die Mehrheit aufzuklären und zu informieren oder andersherum: Das Thema Vorratsdatenspeicherung stößt auf ein breites Interesse in der Bevölkerung.
Ein kleiner Wermutstropfen ergibt sich beim Resultat für die 14- bis 29-Jährigen. Mit 61 Prozent zwar immer noch hoch, ist der Grad der Informiertheit und des Interesses unter "der Jugend" von allen Gruppen am geringsten.
Die Frage nach unveränderter eigener Nutzung oder situationsbedingtem Verzicht auf den Einsatz von Internet- und Telekommunikationsmitteln wegen der Vorratsdatenspeicherung und die Kontrollfrage, ob sich die Quantität der Kontaktaufnahmen durch andere Personen mittels Telefon, Handy und E-Mail verändert habe, ergibt, dass sich bei ca. 90 Prozent der Bevölkerung keinerlei Änderungen im privaten und beruflichen Nutzungsverhalten aufgrund des Wissens um die seit Januar 2008 eingesetzte Vorratsdatenspeicherung eingestellt hat.
Bei ca. 6 - 10 Prozent der Bevölkerung allerdings schon, was immerhin bereits 4,8 bis 8 Millionen Bundesbürgern entspricht, die wegen der Vorratsdatenspeicherung Telefon, Handy und E-Mail weniger nutzen.
Mögliche Erklärungen für die 90 Prozent: Die Mehrheit glaubt weiterhin, "nichts zu verbergen zu haben" und schätzt den Privatsphärewert, der ihren Gesprächen und Kommunikationsbeziehungen zukommt, als gering ein oder das Vertrauen in bzw. der Glauben an die Versprechungen staatlicher Behörden, Politikern und Telekommunikationsunternehmen, dass diese verantwortlich mit den Daten umgehen und sie nur für die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung nutzen, ist sehr groß.
Eine Relativierung der mehrheitlich ungetrübten Nutzung der Internet- und Telekommunikation ergibt sich, wenn man sich die Resultate der restlichen Fragen anschaut.
Mehr als die Hälfte der Bundesbürger, genauer: 52 Prozent der Befragten, würde wegen der Vorratsdatenspeicherung auf die Nutzung der Internet- und Telekommunikation verzichten, wenn es um die Inanspruchnahme sozialer, psychischer und gesundheitlicher Beratungsangebote geht. Hier ergibt sich also ein drastischer Kollateralschaden der Vorratsdatenspeicherung, der aus der Änderung oder anders: Beeinträchtigung des Kommunikationsverhaltens besteht.
Im Ergebnis drückt sich aus, dass die Befragten nicht mehr ihr Recht auf unbeobachtete und private Kommunikation wegen der Vorratsdatenspeicherung gewahrt sehen, den Mißbrauch der Daten über Verbindungen zu Beratungsträgern und damit persönliche Nachteile befürchten und sich deshalb in Verzicht üben, der ihnen indirekt durch die Vorratsdatenspeicherung aufgezwungen wird.
Wegen der Vorratsadtenspeicherung würden die Befragten lieber persönlich vorsprechen, was aber auch heißt, dass viele Personen Hilfe gar nicht in Anspruch nehmen würden, weil für sie Schwellenängste nicht zu überwinden sind oder sie die Nicht-Anonymität persönlicher Beratungsgespräche abschreckt. Die Möglichkeit der schnellen Hilfe über indirekte Kommunikation per Internet- und Telekommunikation, die kurzfristig persönliche und soziale Katastrophen verhindern kann, wird also durch die Vorratsdatenspeicherung direkt torpediert.
Da Beratungsgespräche stets ein persönlicher und privater Charakter innewohnt und in ihnen initime Details erörtert werden, lässt das Resultat indirekt auch einen Rückschluss auf die langfristige Änderung und Beeinträchtigung des sonstigen privaten Kommunikationsverhaltens zu. Die 90 Prozent der Befragten wird vielleicht Telefone, Handys und E-Mails quantitativ weiter wie bisher nutzen, aber sie wird wegen der Vorratsdatenspeicherung bei Gesprächen und E-Mails darauf verzichten, private und intime Themen anzusprechen und zu besprechen, was zur Beschädigung des sozialen Miteinanders, von Lebensqualität und der freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit führt.
Zuguterletzt sehen immerhin 46 Prozent der Befragten, also knapp die Hälfe der Bevölkerung, in der Vorratsdatenspeicherung eine unverhältnismäßige Maßnahme, die unnötig in ihre Freiheitsrechte eingreift. Die Hälfte der Bevölkerung schätzt die Vorratsdatenspeicherung also als politische Beschneidung ihrer Freiheit ein und nicht nur als persönliche Beeinträchtigung ihrer privaten Kommunikation. Sie glaubt damit nicht den Versprechungen der Sicherheitspolitik, dass sich die Voratsdatenspeicherung stets nur gegen Terroristen und Kriminelle richten wird und bestätigt, dass mit Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung die Beeinträchtigung dessen einhergeht, was sie mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbindet.
Aus den Ergebnissen und (meiner) Interpretation der Umfrage ergibt sich – wie bisher auch seit den ersten Überlegungen und Plänen zur Einrichtung einer Vorratsdatensspeicherung, dass die allgemeine Vorratsdatenspeicherung, die sich unterschiedslos gegen alle Bundesbürger richtet, auch aufgrund ihrer langfrstigen Kollateralschäden für den Einzelnen, für die Gesellschaft und den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen und – wenn überhaupt als notwendig erachtet – durch eine Sicherheitsmaßnahme wie dem Quick Freeze Verfahren zu ersetzen ist, die im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung nur den Kreis der Personen betrifft, für den sich nachzuweisende und zu begründende konkrete Verdachtsinformationen hinsichtlich der Begehung schwerer Verbrechen oder terroristischer Anschläge ergeben und die auch erst dann kontrolliert und begrenzt eingesetzt wird.
Die bisherigen und zukünftigen Sicherheitsmaßnahmen und -gesetze sind intensiver als zuvor auch auf ihre negativen gesamtgesellschaftlichen und -polischen Auswirkungen hin zu untersuchen, zu bewerten und entsprechend der Ergebnisse abzuändern oder abzuschaffen. Aktuelle Denkanstöße für Sicherheitspolitiker, die mit immer neuen "Denkanstößen" überlegen, wie sie Demokratie und Rechtsstaatlichekit effektiver in eine umfassende Sicherheitsarchitektur einsperren können, lieferten der bundesdeutschen Sicherheitskamarilla jüngst die Resolution "Bürgerrechte statt Sicherheitsstaat" und das "Datenschutz-Manifest" des Chaos Computer Clubs.
Das gilt wie für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch für die Novelle des BKA Gesetzes und die danach anstehende Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder die geplante zentrale Abhörzentrale für Polizei- und Geheimdienstebehörden als nächste Sicherheitsmaßnahmen, die von der Großen Koaltion ins Sicherheitsvisier genommen werden.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 4. Juni 2008 um 9:23

