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Kabinett beschliesst Online-Durchsuchung

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Das “Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen im Kampf gegen den Terror” (Kurz: BKA-Gesetz), und damit auch die Online-Durchsuchung, ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit geht es seinen Weg in den Bundestag. Und dort wird es vermutlich noch zu Korrekturen kommen. Wie gross oder klein diese sein werden, wird sich noch die nächsten Wochen und Monate entscheiden. Hier gibts einige Reaktionen und Berichte dazu:

Tagesschau: Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte in den Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien durch, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf. Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.

Heise: Bundesregierung beharrt auf heimlichen Online-Durchsuchungen.

Generell ist nach wie vor vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch “andere Personen” betroffen werden, wenn dies “unvermeidbar” ist.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freut sich in einer Pressemitteilung über die Online-Durchsuchung:

Neu und besonders hervorzuheben ist die Befugnis zur so genannten Online-Durchsuchung. Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten, sehr eng umrissenen Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, das heißt durch entsprechende Programme, Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben unserer Verfassung im Einklang steht, ist damit gewährleistet dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt.

Zeit-Online: Regierung beschließt BKA-Gesetz.

Die Grünen forderten die SPD auf, das Gesetz aufzuhalten und nicht mehr vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck sagte, das BKA werde damit zur “Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen – entgegen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot” von Polizei und Geheimdiensten. Wolfgang Neskovic von der Linken kritisierte: “Nach der Vorratsdatenspeicherung stellt das geplante BKA-Gesetz einen weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden dar.” Bei der Vorratsdatenspeicherung werde “das Grundgesetz auf den Kopf gestellt”.

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 4. Juni 2008 um 12:55
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