Bush zeichnet noch schnell Direktive zu biometrischen Vollerfassung
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In der neuen Direktive Biometrics for Identification and Screening to Enhance National Security für den Heimatschutz und die Nationalen Sicherheit (NSPD-59/HSPD-24) hat US-Präsident Bush vorgestern den Rahmen für den zukünftigen Einsatz biometrischer Techniken und die Verarbeitung damit verbundener persönlicher Daten bei Polizei-, Geheimdienst- und Militär-Behörden abgesteckt.
In der Direktive wird allen Behörden und Ministerien, die biografische und biometrische Daten und Informationen sammeln, speichern, analysieren und miteinander austauschen, aufgetragen, ihre Anstrengungen zu intensivieren und zu maximieren.
Dazu gehört als Zielvorgabe die Erfassung möglichst aller biometrischen Merkmale, denen man über die Erweiterung der bisherigen Techniken auf den Einsatz multimodaler Biometrietechniken habhaft werden kann:
Die Direktive trägt den Behörden auch auf, den gesamten Umfang aller biometrischen Merkmale zusammen mit dem möglichst kompletten Umfang aller persönlichen Daten und mit ihnen verbundenen "kontextuellen Informationen" untereinander über kompatible Infrastrukturen auszutauschen und zwar so umfassend, wie es gesetzlich möglich ist:
Zu den "kompatiblen Infrastrukturen" wird man das im Aufbau befindliche Next Generation Identification System (NGI) des FBI und US-Heimatschutzministeriums genauso zählen können wie das sich ebenfalls im Aufbau befindliche militärische Pendant Next Generation Automated Biometric Information System (NG-ABIS, NGA), das nach Vorbild des NGI vom US-Verteidigungsministerium eingerichtet wird, damit zwischen zivilem NGI und militärischem NGA alle Daten und Informationen problemlos ausgetauscht werden können.
Die Vollerfassung der "Kontextinformationen", biometrischen und biografischen Daten und ihre Verteilung unter allen militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden der USA zielt laut der Direktive auf alle Personen ab, die von den US-Sicherheitsbehörden als Terroristen oder Terrorverdächtige ("known and suspected terrorists - KSTs") eingestuft werden, aber darüber hinaus auch auf jede Person, die eine mögliche Bedrohung für die Nationale Sicherheit darstellen könnte ("other persons who may pose a threat to national security"). Wer alles zum letztgenannten Personenkreis zählt, ist laut der Direktive noch nicht ausgemacht, denn für ihn sollen wie für die "Terroristen" und "Terrorverdächtigen" erst noch Kategorien definiert und vergeben werden.
Schaut man sich zum Beispiel das amerikanisch-deutsche "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" an – wenn man nicht die Personen anführen will, die man wegen Tragens von T-Shirts mit verdächtigen Motiven oder verdächtigen Suchmaschinengebrauchs in die eine oder andere Gefährder- und Terrordatei steckt, bleibt festzustellen, dass im Prinzip jede Person in Frage kommt, gegen die der Verdacht erhoben wird, "Terroraktivist", "Terrorsympathisant" oder "Gefährder" der Nationalen Sicherheit Deutschlands und der USA zu sein und zu den "Kontextinformationen" einfach alle Informationen des privaten, beruflichen und politischen Lebens gehören, die man erschnüffeln und aus Datenbanken absaugen kann.
In der Direktive wird allen Behörden und Ministerien, die biografische und biometrische Daten und Informationen sammeln, speichern, analysieren und miteinander austauschen, aufgetragen, ihre Anstrengungen zu intensivieren und zu maximieren.
Dazu gehört als Zielvorgabe die Erfassung möglichst aller biometrischen Merkmale, denen man über die Erweiterung der bisherigen Techniken auf den Einsatz multimodaler Biometrietechniken habhaft werden kann:
The executive branch recognizes the need for a layered approach to identification and screening of individuals, as no single mechanism is sufficient. For example, while existing name-based screening procedures are beneficial, application of biometric technologies, where appropriate, improve the executive branch's ability to identify and screen for persons who may pose a national security threat. To be most effective, national security identification and screening systems will require timely access to the most accurate and most complete biometric, biographic, and related data that are, or can be, made available throughout the executive branch.
Es sollen also nicht nur einzelne biometrische Merkmale getrennt voneinander erfasst un d gespeichert werden, zum Beispiel nur Fingerabdrücke, die Iris oder das Gesicht, da ein einzelner Mechanismus nicht mehr für die Identifikation und Durchleuchtung eines Individuums ausreiche, sondern kombiniert alle biometrischen Merkmale, die sich mit heutigen und zukünftigen Techniken erfassen lassen. Wurden in der Vergangenheit zwei Fingerabdrücke bei der Einreise in die USA erfasst, sind es heute alle zehn Fingerabdrücke. Zukünftige Checkpoints, Sicherheitsschleusen und andere Erfassungsprozeduren werden dann die Augeniris, alle Fingerabdrücke, die Gesichts- und Schädelgeometrie usw. erfassen, speichern und abgleichen.Die Direktive trägt den Behörden auch auf, den gesamten Umfang aller biometrischen Merkmale zusammen mit dem möglichst kompletten Umfang aller persönlichen Daten und mit ihnen verbundenen "kontextuellen Informationen" untereinander über kompatible Infrastrukturen auszutauschen und zwar so umfassend, wie es gesetzlich möglich ist:
Through integrated processes and interoperable systems, agencies shall, to the fullest extent permitted by law, make available to other agencies all biometric and associated biographic and contextual information associated with persons for whom there is an articulable and reasonable basis for suspicion that they pose a threat to national security.
An erster Stelle steht laut der Direktive dabei das National Counterterrorism Center, in dem alle US-Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten und das vom FBI unterhaltene Terrorist Screening Center, an die alle Informationen weitergeleitet werden sollen.Zu den "kompatiblen Infrastrukturen" wird man das im Aufbau befindliche Next Generation Identification System (NGI) des FBI und US-Heimatschutzministeriums genauso zählen können wie das sich ebenfalls im Aufbau befindliche militärische Pendant Next Generation Automated Biometric Information System (NG-ABIS, NGA), das nach Vorbild des NGI vom US-Verteidigungsministerium eingerichtet wird, damit zwischen zivilem NGI und militärischem NGA alle Daten und Informationen problemlos ausgetauscht werden können.
Die Vollerfassung der "Kontextinformationen", biometrischen und biografischen Daten und ihre Verteilung unter allen militärischen und zivilen Sicherheitsbehörden der USA zielt laut der Direktive auf alle Personen ab, die von den US-Sicherheitsbehörden als Terroristen oder Terrorverdächtige ("known and suspected terrorists - KSTs") eingestuft werden, aber darüber hinaus auch auf jede Person, die eine mögliche Bedrohung für die Nationale Sicherheit darstellen könnte ("other persons who may pose a threat to national security"). Wer alles zum letztgenannten Personenkreis zählt, ist laut der Direktive noch nicht ausgemacht, denn für ihn sollen wie für die "Terroristen" und "Terrorverdächtigen" erst noch Kategorien definiert und vergeben werden.
Schaut man sich zum Beispiel das amerikanisch-deutsche "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" an – wenn man nicht die Personen anführen will, die man wegen Tragens von T-Shirts mit verdächtigen Motiven oder verdächtigen Suchmaschinengebrauchs in die eine oder andere Gefährder- und Terrordatei steckt, bleibt festzustellen, dass im Prinzip jede Person in Frage kommt, gegen die der Verdacht erhoben wird, "Terroraktivist", "Terrorsympathisant" oder "Gefährder" der Nationalen Sicherheit Deutschlands und der USA zu sein und zu den "Kontextinformationen" einfach alle Informationen des privaten, beruflichen und politischen Lebens gehören, die man erschnüffeln und aus Datenbanken absaugen kann.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Samstag, 7. Juni 2008 um 11:35

