P2P: keine illegale Verwertung von IP-Adressen
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Auskünfte zur IP-Adresse dürfen in Zivilprozessen wegen Filesharing nicht herausgegeben werden.
So das Landgericht Frankenthal, die dynamischen IP-Adressen werden dort als personalisierte Verkehrsdaten gewertet und die Herausgabe wiederspricht somit den Grundrechten. Leider Gottes werden wohl nur wenige der Legislative dieser Logik folgen und den Weg des geringsten Widerstands gehen mittels offen zur Schau gestellter Inkompetenz.
via golem
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von from hades metaowl,
gepostet am Donnerstag, 12. Juni 2008 um 17:52

