Bayrische Polizei darf sich ihre Beweise selber machen … oder so
Eine merkwürdge Meldung in
der taz: Nicht nur sollen Computerdurchsuchungen inklusive
Eindringen in die Wohnung auch "bei jeder dringenden Gefahr für den
Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen" angewandt
werden dürfen, also praktisch immer, wenn einem gerade der Sinn danach
steht. Auch sollen die Behörden Daten auf dem Rechner "nicht nur
kopieren, sondern auch verändern und löschen" dürfen.
Vermutlich
wird dieser Passus technische Gründe haben (weil man sonst keinen
Trojaner unter Windows installieren darf, da der die Registry verändert
oder dergleichen) , aber wenn man schonmal dabei ist - warum nicht
gleich seine Beweise selber basteln? Manchmal spürt man gerade als
erfahrener Ermittlungsbeamter doch einfach, daß der Verdächtigte einfach
nur der Täter sein kann, da ist ein bisschen Nachhelfen doch wirklich
nur im Sinne des Rechts. Oder etwa nicht?
Ein Traum für die Landesregierung wär's, fürwahr.
Nachtrag:
Wie viel von Beteuerungen zu halten ist, Regularien
und Überwachungsinstrumente würden garantiert nur in einem bestimmten
Rahmen zur Anwendung kommen, zeigt sich gerade in Schweden; neben der
geradezu zügellosen Überwachung sämtlicher Kommunikation soll dort nun
auch die ursprünglich allein für Forschungszwecke angelegte
Gen-Datenbank aller Bürger für Ermittlungszwecke angezapft
werden. Und daß der Beamtenapparat Staat die Daten seiner Bürger nicht
schützen kann, das zeigt sich regelmäßig in Gestalt verschwundener
Bürgerdaten-CDs und Festplatten in England - und in den lange für
jedermann zugänglichen Arbeits"agentur"-Datenbanken in Deutschland.
Vertrauen verlangen, aber keinen Schutz garantieren können, das ist ein
schlechter Handel.
Nachtrag II:
In Bayern hat man natürlich kein Problem mit
derlei Dingen - das lustige an-fremden-Rechnern-Herumbasteln und
Ausspionieren ist
ab sofort erlaubt. Auch die Mautdaten werden entsprechend verwendet,
wo man sie doch schonmal hat (aber da gab es ja auch ein
christdemokratisches "Ehrenwort", sie nie, nie für andere Zwecke zu
verwenden als für die Streckenabrechnung ...), und die gute, alte
Rasterfahndung feiert Urständ. Eigentlich ist es jetzt auch an der Zeit,
das völlig unzeitgemäße Folterverbot zu kippen. Und wieder den König ins
Kasperletheater einzuführen.

