Bayern erlaubt Online-Durchsuchung
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Bereits am 3. Juli hat der bayrische Landtag mit den Stimmen der allein regierdenden CSU Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Landes mit Gesetzesänderungen die Erlaubnis erteilt sogenannte Online-Durchsuchungen durchzuführen. Bayern ist damit - nach Nordrhein-Westfalen, desssen Gesetz allerdings im Februar vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde - vor dem Bund eines der ersten Bundesländer das diese Ermächtigungen für seine Sicherheitsbehörden in die entsprechenden Gesetze aufnimmt. D
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gepostet am Samstag, 12. Juli 2008 um 15:16

