Hackertools- Eine Frage der Verantwortung
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Vor einigen Tagen veröffentlichte der Chaos Computer Club, genauer gesagt dessen Mitglieder Constanze Kurz, Felix Lindner, Frank Rieger und Thorsten Schröder, ein Gutachten zum “Hackertoolparagraphen” §202c StGB. Dieser lautet wie folgt: (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich
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gepostet am Samstag, 26. Juli 2008 um 22:47

