Hausdurchsuchung schnell und einfach: Verlagsräume sollten wegen angeblicher Titelschutzverletzung gefilzt werden
Nun handelt es sich bei Geschäfträumen vermutlich nicht um
gleichwertig schützenswerte Objekte wie bei Privaträumen, aber der Fall,
der nach meinem Eindruck wieder einmal von der spezialfachlichen
Inkompetenz von Teilen der Justiz durchsetzt zu sein scheint,
verdeutlicht erneut die Beliebigkeit, mit der die Staatsmacht in Büros
und Wohnungen einzudringen vermag, ohne sich um die Schwere der
auslösenden Anschuldigung zu scheren.
Im aktuellen Falle bekam Random House Besuch von einer offenbar ungewöhnlich scharfsinnigen Staatsanwältin, die das Titelschutzrecht eines Print on Demand-Autors durch den Titel "Im Schatten des Elfenmonds" verletzt sah. Dies ist auch insofern interessant, als die Publikation von Titeln via PoD teilweise sogar quasi-kostenlos erfolgen kann und somit ähnlich wie bei Domain-Namen auch eingängige Titeltexte zumindest theoretisch en masse publiziert werden könnten. Und dem Argument des klagenden Autors, sein Titel sei sehr berühmt, wurde offensichtlich ohne jede auch nur halbwegs seriöse Prüfung gefolgt - wir erinnern uns an zahlreiche unsägliche Klagen zum Thema Internet, bei der ähnlich kompetent Freiheitsrechte verletzt zu müssen gemeint wurde. Im Übrigen hat es das Titelschutzrecht in sich; so ist ein Titel nach meinem nicht-juristischen Wissensstand nicht etwa durch eine Titelschutzanzeige geschützt (es sei denn, das Buch befindet sich bereits in der fortgeschrittenen Druckvorbereitung), sondern erst durch die Publikation. Und die Frage, wann ein Buchtitel einen anderen verletzt, dürfte ein Eldorado für Fachanwälte darstellen.
Nun ja, immerhin ist Random House kein Waisenknabe und die Rechtsabteilung des Verlages wird eine Menge Spaß haben (allerdings, für den sich betroffen fühlenden Autor ist es jedenfalls eine ganz klasse PR-Maßnahme). Entsprechend deutlich äußerte sich das Haus auf das merkwürdig anmutende Vorgehen:
"Wir werden diese in der deutschen Verlagslandschaft nach unserem
Wissen einmaligen Vorwürfe eines strafbaren Handelns bei der
Titelfindung mit dem nötigen Nachdruck zurückweisen, um den bereits
jetzt sehr diffizilen Bereich Titelschutz nicht zukünftig noch durch die
Gefahr einer Kriminalisierung der Lektorinnen und Lektoren und
Verlagsjuristen weiter zu belasten." - Quelle:
buchmarkt.de

