Der geheimnisvolle i-Patriot Act
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Ich kann Stefan Krempl im Großen und Ganzen nur zustimmen, wenn er launig und leicht nörgelnd in der Heise Meldung Internet und Terrorbekämpfung: Von Cyber-9/11 und i-Patriot Act zur "Enthüllung" eines "Patriot Acts" für die Überwachung des Internets und seiner Nutzer in den Schubladen der Bush-Administration durch Lawrence Lessig anmerkt, dass kein Bedarf eines Analogons zum 11. September 2001 und dem Patriot Act besteht, weil den Sicherheitsbehörden mittlerweile eine ausreichende Palette rechtlicher Befugnisse und technischer Mittel zur Verfügung steht, um eine umfassende Überwachung zu ermöglichen.
Man könnte auch sagen, während nach dem 11. September die "Patriot Acts" in allen Staaten – insbesondere in denen mit erlebten oder verhinderten Terroranschlägen – Knall auf Fall folgten, setzten Überlegungen, wie man trotz der anarchischen Strukturen und Nutzungen des Internets die Internetnutzer, Internetdienste und -anbieter kontrollieren, reglementieren und überwachen könnte, spätestens zu Beginn des Internet-Booms ein. Daran hat sich bis zum 11. September nichts geändert und danach nur intensiviert, erweitert und verfeinert. Alle nach 2001 gefassten Beschlüsse, gestarteten Forschungs-Programme, Sicherheitspakete und technischen Überwachungsmaßnahmen hatten ihre Vorläufer in der Prä-09/11 Ära.
Viele politische und technische "Patriot Acts" in Salamischeiben und Raten haben bis heute schleichend und kontinuierlich die rechtlichen und technischen Handlungsspielräume der Sicherheitsbehörden bis an die Grenzen eines Polizeistaats und teilweise darüber hinaus ausgedehnt, wozu dann noch ein "i-Patriot Act" nach einem "i-Desaster"?
Und in den Schubladen haben die politisch Verantwortlichen, denen es um Sicherheit = Kontrolle + Überwachung + Reglementierung geht, immer etwas. Das ist doch eine Binsenweisheit und den Wechselwirkungen, Anpassungsprozessen und Fortschrittsentwicklungen geschuldet.
"i-Patriot Acts", die auf katastrophale Ereignisse im Internet aufsetzen, wären nur noch nötig, um diese Grenzen endgültig zu überschreiten, indem die letzten Grenzen, die trotz der Sicherheitsstrukturen, -apparate und -mechanismen immer noch bestehen, beseitigt werden und das volle Potential der Überwachung und Kontrolle entgrenzt ausgeschöpft wird.
Dazu würde die Abschaffung der Bindung von Überwachungsmaßnahmen an Kontrollstrukturen zählen: Angefangen beim Abschneiden von Gremien, Ausschüssen und Behörden von Informationen und Befugnissen, die zu Überwachungsmaßnahmen informiert und angehört werden müssen, über die Abschaffung oder Beschränkung von Gerichten und Richtern, die rechtliche Grundlagen der Überwachung korrigieren, Überwachungsmaßnahmen genehmigen und überprüfen können bis hin zur Be- oder Verhinderung des Rechtswegs und der Informationserlangung druch Betroffene und ihrer rechtlichen Vertreter.
In den Internet-Infrastrukturen – bei Internetzugangs-Providern, Internetcafe-Betreibern, Internetaustausch-Knoten und Internetinhalte- und Internetdiensteanbietern – müssten Filter-, Blockier- und Zensurmechanismen von einer Qualität und Quantität integriert werden, wie sie zum Beispiel in der "Great Firewall" Chinas zu finden ist.
Die Herstellung, Verbreitung, Bereitstellung und Anwendung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken müsste, wenn nicht verboten, weitestgehend rechtlich reglementiert und über die Monitoring-Mechnismen in den Internet-Infrastrukturen kontrolliert und überwacht werden.
Durch den Einsatz restriktiver Identitätsmanagement- und Identitätsfeststellungs-Systeme, biometrischer Authentifikation für alle Login-, Amelde- und Nutzungsprozesse des Internetnutzers müsste jederzeit die Identität aller Internetnutzer festzustellen und nachzuvollziehen sein.
Die Beachtung der Prinzipien der Zweckgebundenheit, des Personen- und Gruppenbezugs und der Verhältnismäßigkeit für und bei Überwachungsmaßnahmen müsste durch Rechtssysteme und Gesetze ersetzt werden, die allgemeine, generelle und tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen zulassen, zu denen zum Beispiel nicht nur die Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten mit reglementiertem Zugriff für Sicherheitsbehörden gehört, sondern die Vorratsdatenspeicherung aller Internet- und Telekommunikationsinhalte aller Internet- und Telekommunikationsteilnehmer in selbstbestimmten Umfang durch jederzeit mögliche vollständige Zugriffe und die mögliche vollständige Ausleitung aller Datenströme an allen Punkten und Knoten der Internet-Infrastrukturen.
Viele dieser Änderungen, die sich immer wieder in den Wunsch- und Forderungskatalogen der Sicherheitsbehörden finden und in Äußerungen von Vertretern der Parteien und Regierungen zu Tage treten, sind entweder hier oder in anderen Staaten mit unterschiedlichem Ausmaß im Ansatz vertreten oder bereits umgesetzt. Viele dieser Änderungen stehen noch aus und werden vielleicht in einigen Staaten immer ausstehen, weil ihre vollständige Umsetzung unweigerlich mit der Abschaffung jeglicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zusammenfallen muss.
Andererseits bieten sich noch genügend unerledigte Aufgaben, die man mit neuen "Patriot Acts" erfüllen muss. Für begrenzte und partielle Übernahmen der Änderungen in die politische Agenda bedarf es keines "i-Desasters" und eines geheimnisvollen "i-Patriot Acts", das geht problemlos wie mit allen bisherigen "Sicherheitspaketen" über die Bühne. Für die entgrenzte Umsetzung einiger oder aller Änderungen in Staaten, die demokratische und rechtsstaatliche Strukturen aufweisen und in denen sich die Gesellschaft hinreichend manipulieren lässt, besteht ein Bedarf an "i-Patriot Acts", die auf "i-Destastern", aber auch ganz ordinär auf realen Terroranschlägen aufbauen können.
Man könnte auch sagen, während nach dem 11. September die "Patriot Acts" in allen Staaten – insbesondere in denen mit erlebten oder verhinderten Terroranschlägen – Knall auf Fall folgten, setzten Überlegungen, wie man trotz der anarchischen Strukturen und Nutzungen des Internets die Internetnutzer, Internetdienste und -anbieter kontrollieren, reglementieren und überwachen könnte, spätestens zu Beginn des Internet-Booms ein. Daran hat sich bis zum 11. September nichts geändert und danach nur intensiviert, erweitert und verfeinert. Alle nach 2001 gefassten Beschlüsse, gestarteten Forschungs-Programme, Sicherheitspakete und technischen Überwachungsmaßnahmen hatten ihre Vorläufer in der Prä-09/11 Ära.
Viele politische und technische "Patriot Acts" in Salamischeiben und Raten haben bis heute schleichend und kontinuierlich die rechtlichen und technischen Handlungsspielräume der Sicherheitsbehörden bis an die Grenzen eines Polizeistaats und teilweise darüber hinaus ausgedehnt, wozu dann noch ein "i-Patriot Act" nach einem "i-Desaster"?
Und in den Schubladen haben die politisch Verantwortlichen, denen es um Sicherheit = Kontrolle + Überwachung + Reglementierung geht, immer etwas. Das ist doch eine Binsenweisheit und den Wechselwirkungen, Anpassungsprozessen und Fortschrittsentwicklungen geschuldet.
"i-Patriot Acts", die auf katastrophale Ereignisse im Internet aufsetzen, wären nur noch nötig, um diese Grenzen endgültig zu überschreiten, indem die letzten Grenzen, die trotz der Sicherheitsstrukturen, -apparate und -mechanismen immer noch bestehen, beseitigt werden und das volle Potential der Überwachung und Kontrolle entgrenzt ausgeschöpft wird.
Dazu würde die Abschaffung der Bindung von Überwachungsmaßnahmen an Kontrollstrukturen zählen: Angefangen beim Abschneiden von Gremien, Ausschüssen und Behörden von Informationen und Befugnissen, die zu Überwachungsmaßnahmen informiert und angehört werden müssen, über die Abschaffung oder Beschränkung von Gerichten und Richtern, die rechtliche Grundlagen der Überwachung korrigieren, Überwachungsmaßnahmen genehmigen und überprüfen können bis hin zur Be- oder Verhinderung des Rechtswegs und der Informationserlangung druch Betroffene und ihrer rechtlichen Vertreter.
In den Internet-Infrastrukturen – bei Internetzugangs-Providern, Internetcafe-Betreibern, Internetaustausch-Knoten und Internetinhalte- und Internetdiensteanbietern – müssten Filter-, Blockier- und Zensurmechanismen von einer Qualität und Quantität integriert werden, wie sie zum Beispiel in der "Great Firewall" Chinas zu finden ist.
Die Herstellung, Verbreitung, Bereitstellung und Anwendung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken müsste, wenn nicht verboten, weitestgehend rechtlich reglementiert und über die Monitoring-Mechnismen in den Internet-Infrastrukturen kontrolliert und überwacht werden.
Durch den Einsatz restriktiver Identitätsmanagement- und Identitätsfeststellungs-Systeme, biometrischer Authentifikation für alle Login-, Amelde- und Nutzungsprozesse des Internetnutzers müsste jederzeit die Identität aller Internetnutzer festzustellen und nachzuvollziehen sein.
Die Beachtung der Prinzipien der Zweckgebundenheit, des Personen- und Gruppenbezugs und der Verhältnismäßigkeit für und bei Überwachungsmaßnahmen müsste durch Rechtssysteme und Gesetze ersetzt werden, die allgemeine, generelle und tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen zulassen, zu denen zum Beispiel nicht nur die Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten mit reglementiertem Zugriff für Sicherheitsbehörden gehört, sondern die Vorratsdatenspeicherung aller Internet- und Telekommunikationsinhalte aller Internet- und Telekommunikationsteilnehmer in selbstbestimmten Umfang durch jederzeit mögliche vollständige Zugriffe und die mögliche vollständige Ausleitung aller Datenströme an allen Punkten und Knoten der Internet-Infrastrukturen.
Viele dieser Änderungen, die sich immer wieder in den Wunsch- und Forderungskatalogen der Sicherheitsbehörden finden und in Äußerungen von Vertretern der Parteien und Regierungen zu Tage treten, sind entweder hier oder in anderen Staaten mit unterschiedlichem Ausmaß im Ansatz vertreten oder bereits umgesetzt. Viele dieser Änderungen stehen noch aus und werden vielleicht in einigen Staaten immer ausstehen, weil ihre vollständige Umsetzung unweigerlich mit der Abschaffung jeglicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zusammenfallen muss.
Andererseits bieten sich noch genügend unerledigte Aufgaben, die man mit neuen "Patriot Acts" erfüllen muss. Für begrenzte und partielle Übernahmen der Änderungen in die politische Agenda bedarf es keines "i-Desasters" und eines geheimnisvollen "i-Patriot Acts", das geht problemlos wie mit allen bisherigen "Sicherheitspaketen" über die Bühne. Für die entgrenzte Umsetzung einiger oder aller Änderungen in Staaten, die demokratische und rechtsstaatliche Strukturen aufweisen und in denen sich die Gesellschaft hinreichend manipulieren lässt, besteht ein Bedarf an "i-Patriot Acts", die auf "i-Destastern", aber auch ganz ordinär auf realen Terroranschlägen aufbauen können.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Sonntag, 10. August 2008 um 11:19

