Observationsteams und GPS-Peilgeräte
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Der Standard hat sich den Artikel Police Turn to Secret Weapon: GPS Device der Washington Post vorgenommen und das Wesentliche im Artikel GPS-Überwachung ohne richterliche Verfügung übersetzt. Thema ist der steigende Einsatz von GPS-Peilgeräten durch amerikanische Polizeibehörden im Zuge ihrer Ermittlungen.
Die Frage, die in beiden Artikeln angerissen wird: Ist der Einsatz von GPS-Peilgeräten zur verdeckten Ortung und Verfolgung von Verdächtigen ein genauso legitimes Mittel wie das Losschicken von Observationsteams oder ist er eine weitere "Annäherung an den Überwachungsstaat", wie der Standard formuliert.
Für die Polizeibehörden ist die Antwort klar und einfach. Sie führen neben Kosteneinsparungen und Ermittlungserfolgen den Vergleich ins Feld, das verdeckte Anbringen von GPS-Peilgeräten an PKWs sei das Gleiche, wie einen verdeckten Ermittler in ein Auto zu setzen und das Auto des Verdächtigen verdeckt zu verfolgen. Deshalb sei auch keine richterliche Genehmigung des GPS-Einsatzes erforderlich. In ihrer Meinung werden sie von den amerikanischen Richtern aller Ebenen unterstützt. Anwälte amerikanischer Bürgerrechtsorganisationen und Betroffener setzen dagegen den verdeckten Einsatz von GPS-Peilgeräten mit heimlichen Durchsuchungen und dem heimlichen Anbringen von Wanzen in Wohnungen gleich und halten den GPS-Einsatz für eine Verletzung der in der Verfassung verbürgten Schutzrechte gegen willkürliches Polizeihandeln.
Auf den ersten Blick mag man den Polizeibehörden Recht geben. Das Mittel – heimliche Observation und Verfolgung – ist dasselbe, der Zweck auch. Beide Maßnahmen finden im öffentlichen Raum statt, der bei uns unter den Kernbereich der privaten Lebengestaltung mehr oder weniger geschützte Wohnraum ist nicht betroffen.
Was aber der Einsatz von GPS-Peilgeräten mit sich bringt, ist die Möglichkeit, komplett alle Wege und Aufenthaltsorte von Personen, die als Verdächtige gelten, zeitlich und geographisch unbegrenzt zu verfolgen. Mit dem richtigen GPS-Equipment könnte zum Beispiel eine Polizeibehörde in New York alle Fahrten und Aufenthaltsorte eines Verdächtigen erfassen und dauerhaft detailliert speichern, die er während eines Jahres nach San Francisco unternimmt und besucht. Falls die "GPS-Wanze" nicht von selbst abfällt oder entdeckt wird, kann so eine Überwachung auf Knopdruck automatisch im Hintergrund über lange Zeit erfolgen, ohne das überhaupt Polizisten großartig aktiv werden müssen. Aufgrund der angesprochenen "Kostenersparnis" und Verbreitung der GPS-Peilgeräte ist dies mit einer viel größeren Anzahl von Personen möglich. Das kann keine Polizeibehörde und ihre Observationsteams menschlich und manuell leisten und sich leisten. Na ja, bei einem Top-Spion oder Mafia-Paten würde man schon alle Hebel in Bewegung setzen.
Das heißt, der GPS-Einsatz hat das Potential in sich, viel invasiver, permanenter und breiter in die Privatsphäre einzelner Personen einzugreifen und langzeitig gespeicherte Bewegungsprofile anzulegen, wie beim Einsatz von Taser-Elektroshockwaffen in den Händen der Polizei die Gefahr des leichtfertigen Einsatzes aufgrund der schnellen und leichten Anwendung und der Ausweitung auf Personenkreise, für die eigentlich eine GPS-Überwachung illegitim ist. Deshalb ist der Einsatz von GPS-Peilgeräten zur Überwachung eben nicht dasselbe wie ein losgeschicktes Observationsteam und sollte restriktiver geregelt sein, während sich Richter und Rechtspolitiker mehr Gedanken über den Einsatz und die Auswirkungen neuer Überwachungstechniken machen sollten, als nur die Argumente der Sicherheitsbehörden abzunicken.
Die Frage, die in beiden Artikeln angerissen wird: Ist der Einsatz von GPS-Peilgeräten zur verdeckten Ortung und Verfolgung von Verdächtigen ein genauso legitimes Mittel wie das Losschicken von Observationsteams oder ist er eine weitere "Annäherung an den Überwachungsstaat", wie der Standard formuliert.
Für die Polizeibehörden ist die Antwort klar und einfach. Sie führen neben Kosteneinsparungen und Ermittlungserfolgen den Vergleich ins Feld, das verdeckte Anbringen von GPS-Peilgeräten an PKWs sei das Gleiche, wie einen verdeckten Ermittler in ein Auto zu setzen und das Auto des Verdächtigen verdeckt zu verfolgen. Deshalb sei auch keine richterliche Genehmigung des GPS-Einsatzes erforderlich. In ihrer Meinung werden sie von den amerikanischen Richtern aller Ebenen unterstützt. Anwälte amerikanischer Bürgerrechtsorganisationen und Betroffener setzen dagegen den verdeckten Einsatz von GPS-Peilgeräten mit heimlichen Durchsuchungen und dem heimlichen Anbringen von Wanzen in Wohnungen gleich und halten den GPS-Einsatz für eine Verletzung der in der Verfassung verbürgten Schutzrechte gegen willkürliches Polizeihandeln.
Auf den ersten Blick mag man den Polizeibehörden Recht geben. Das Mittel – heimliche Observation und Verfolgung – ist dasselbe, der Zweck auch. Beide Maßnahmen finden im öffentlichen Raum statt, der bei uns unter den Kernbereich der privaten Lebengestaltung mehr oder weniger geschützte Wohnraum ist nicht betroffen.
Was aber der Einsatz von GPS-Peilgeräten mit sich bringt, ist die Möglichkeit, komplett alle Wege und Aufenthaltsorte von Personen, die als Verdächtige gelten, zeitlich und geographisch unbegrenzt zu verfolgen. Mit dem richtigen GPS-Equipment könnte zum Beispiel eine Polizeibehörde in New York alle Fahrten und Aufenthaltsorte eines Verdächtigen erfassen und dauerhaft detailliert speichern, die er während eines Jahres nach San Francisco unternimmt und besucht. Falls die "GPS-Wanze" nicht von selbst abfällt oder entdeckt wird, kann so eine Überwachung auf Knopdruck automatisch im Hintergrund über lange Zeit erfolgen, ohne das überhaupt Polizisten großartig aktiv werden müssen. Aufgrund der angesprochenen "Kostenersparnis" und Verbreitung der GPS-Peilgeräte ist dies mit einer viel größeren Anzahl von Personen möglich. Das kann keine Polizeibehörde und ihre Observationsteams menschlich und manuell leisten und sich leisten. Na ja, bei einem Top-Spion oder Mafia-Paten würde man schon alle Hebel in Bewegung setzen.
Das heißt, der GPS-Einsatz hat das Potential in sich, viel invasiver, permanenter und breiter in die Privatsphäre einzelner Personen einzugreifen und langzeitig gespeicherte Bewegungsprofile anzulegen, wie beim Einsatz von Taser-Elektroshockwaffen in den Händen der Polizei die Gefahr des leichtfertigen Einsatzes aufgrund der schnellen und leichten Anwendung und der Ausweitung auf Personenkreise, für die eigentlich eine GPS-Überwachung illegitim ist. Deshalb ist der Einsatz von GPS-Peilgeräten zur Überwachung eben nicht dasselbe wie ein losgeschicktes Observationsteam und sollte restriktiver geregelt sein, während sich Richter und Rechtspolitiker mehr Gedanken über den Einsatz und die Auswirkungen neuer Überwachungstechniken machen sollten, als nur die Argumente der Sicherheitsbehörden abzunicken.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Donnerstag, 14. August 2008 um 22:37

