Bundesverfassungsgericht soll Vorratsdatenspeicherung aussetzen (18.08.2008)
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Bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist letzte Woche ein
Antrag (/images/schriftsatz_2008-08-13.pdf) auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung
aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland
eingereicht worden. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik stellt
den Antrag im Namen von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die gegen
das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben.[1] (/content/view/202/79/)
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Montag, 18. August 2008 um 9:13

