Neuer Antrag zur VDS
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Die einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, die besagt, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten nur unter strengen Auflagen zulässig ist, wird demnächst auslaufen. Da mit einem endgültigen Urteil wohl erst Anfang nächsten Jahres zu rechnen ist, wurde nun, unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der auch die Massen-Verfassungsbeschwerde von 34000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung betreut, ein “Antrag auf einstweilige Aussetzung
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gepostet am Donnerstag, 21. August 2008 um 12:45

