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Von: Ein Mensch

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So sehr ich die Kommentare von Herrn Prantl schätze, bei «Daten sind keine Bonbons» liegt er leider völlig daneben.

In einer Zeit, wo die Bundesjustizministerin 6der der Bund der Steuerzahler nicht zwischen «informationeller Selbstbestimmung» und «informeller Selbstauskunft» unterscheiden können, ist es an der Zeit, dieses Grundrecht ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Auch andere Grundfreiheiten, wie Artikel 5 liessen sich problemlos aus Artikel 2 herleiten. Trotzdem haben die Verfassungsmacher den Artikel 5 ausdrücklich normiert. In der Informationsgesellschaft ist eine ausdrückliche Normierung der informationellen Selbstbestimmung, die weit mehr ist als nur Datenschutz oder Datensicherheit, durchaus sinnvoll und — wie ich finde — notwendig.

Er hat recht, wenn er das geltende Datenschutzgesetz für unzureichend hält, aber nicht, weil es die «Privatwirtschaft kaum beachtet», sondern gerade weil sie es beachtet und ihr ausdrücklich grosszügige Rechte einräumt, die da weder früher noch heute da hingehörten, so z.B. die §28 Abs. 3 und 4, sowie den §29 BDSG.

von Kommentare zu: Willkommen im wilden Westen, gepostet am Donnerstag, 21. August 2008 um 0:06
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