“Operation Smasher” und die Vorratsdatenspeicherung
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Da konnten die Internetfahnder des Bayerischen Landeskriminalamtes und die mit ihnen zusammenarbeitenden Strafverfolgungsbehörden aus 98 Staaten in der "Operation Smasher" gut über Tausend Personen ermitteln, die des Konsums und Austauschs von Kinderpornografie verdächtig sind. Bevor man wieder großartig von "Ermittlungserfolgen" und der Aufdeckung eines "großen Rings von Pädophilen" in der Presse und von Seiten der Sicherheitsbehörden und -politiker spricht, sollte man sich zunächst anderer "Operationen" wie der "Operation Mikado" oder der "Operation Himmel" erinnern, an die "heiße Luft" und die Kollateralschäden für Zielpersonen, die mit diesen Ermittlungen verbunden waren und das es sich bei den Zielpersonen der aktuellen Ermittlung um "Verdächtige" und nicht um überführte oder verurteilte Kinderpornonutzer und Kinderschänder handelt. Also: Es zwar positiv bewerten, wenn wieder ein paar Kinderschänder dingfest gemacht werden sollten, aber auch erst einmal abwarten, was sich jenseits der Erfolgsmeldungen ergibt.
In der Pressemitteilung des LKA Bayern zur "Operation Smasher" und in den Veröffentlichungen der AP-Pressemeldung in den Presse- und Medienberichten findet sich aber auch wieder eine Stelle, wo die Sicherheitsbehörden wie eh und jeh ihre Ermittlungen dafür benutzen, um die Vorratsdatenspeicherung zu legitimieren. So heißt es beim LKA (und bei den Presse-Wiederkäuern):
Vielleicht spekulieren Sicherheitsbehörden wie das LKA oder das BKA bereits jetzt schon, dass es doch toll wäre, wenn alle Inhalte- und Diensteanbieter ebenfalls eine Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten über 6 - 12 Monate vornehmen müssten. Wir könnten es irgendwann erleben, wenn die Sicherheitspolitiker auf den Geschmack kommen – "Wir speichern nicht" gibt es dann nicht mehr.
Außerdem hätte sich auch 2006 wie heute die Methode eines selektiven Quick Freeze angeboten und nicht die Vorratsdatenspeicherung der Gesamtmenge aller Internetnutzer. Dann wäre die Geschichte so abgelaufen:
Das Kinderschutzportal gibt dem LKA den Tipp zum Video-Hoster. Das LKA stellt die Tatsache der Kinderpornovideos fest und der Video-Hoster aktiviert – wenn er nur eine geringe oder überhaupt keine Protokollierung der Verbindungen vornimmt, die Quick Freeze Protokollierung, d. h. ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Ermittlungen protokolliert er für die Dauer der Ermittlungen alle Verbindungs- und Nutzerdaten, die auf die beiden Videodateien zugreifen – aber auch nur die. Die Protokolldaten könnten dem LKA zeitnah übermittelt werden, die aus den Protokolldaten die beteiligten Internet-Provider ermitteln und die Internet-Provider aktivieren ihrerseits die Quick Freeze Protokollierung, wobei sie nur die Verbindungsdaten selektieren, die zum Ziel die Videodateien haben. Man könnte auch eine generelle Quick Freeze Protokollierung für alle verpflichteten Internet-Provider vornehmen, wenn die zielgerichtet auf die Videodateien ausgerichtet wird. Spart sich das LKA das Aussieben der Internet-Provider. Bei Zugriffen auf die Videodateien werden die persönlichen Daten des Providerkunden, zu dem die aktuellen Adressdaten gehören, automatisch durch den Provider ermittelt und dem LKA übermittelt.
Klar, fängt man mit Quick Freeze nicht die Konsumenten und Tauscher, die fünf oder sechs Monate vor Aufnahme der Ermittlungen bereits die Videodateien heruntergeladen hatten und man kann die Kinderpornovideos nicht sofort beschlagnahmen oder den Anbieter schließen.
So hart es auch klingt, aber die betroffenen Kinder in den Videos sind schon missbraucht, psychisch und physisch zerstört, denen hilft ein beschlagnahmtes Video nicht mehr, aber ein für Ermittlungen weiter benutztes Video anderen und zukünftigen Missbrauchsopfern schon. Außerdem gibt es zum einen vielleicht doch ein paar "Wiederholungstäter", die die Dateien mehrmals herunterladen und zum anderen begleitende Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel in den in der Pressemitteilung des LKA ebenfalls erwähnten "einschlägigen Internetforen", in denen die Internetstreifen der Polizeibehörden eh unterwegs sind. Zusätzlich könnte man ja auch ein paar Leute aus den Antiterror-Internetüberwachungszentren abziehen, die den lieben langen Tag islamistische Websites und -foren absurfen.
Vor allem muss es doch darum gehen, lang andauernde Tausch- und Kontaktbeziehungen unter den Pädophilen aufzudecken, die Produzenten der Kinderpornovideos und permanenten Nutzer dieser Videos zu identifizieren, statt nur alle paar Monate ein paar Tausend Verdächtige zu ermitteln, von denen dann doch wieder nur ein paar Hundert als harter Kern von Schuldigen übrigbleibt. Daszu würde sich Quick Freeze genauso wie die Vorratsdatenspeicherung eignen, aber ohne die pauschale und generelle Überwachung aller Internetnutzer.
In der Pressemitteilung des LKA Bayern zur "Operation Smasher" und in den Veröffentlichungen der AP-Pressemeldung in den Presse- und Medienberichten findet sich aber auch wieder eine Stelle, wo die Sicherheitsbehörden wie eh und jeh ihre Ermittlungen dafür benutzen, um die Vorratsdatenspeicherung zu legitimieren. So heißt es beim LKA (und bei den Presse-Wiederkäuern):
Da die Provider zur Tatzeit [Anm.: Die Ermittlungen begannen 2006] noch keine Speicherungspflicht der Verbindungsdaten hatten, konnten in Deutschland von etwa 7.500 Verbindungsdaten "nur" 987 Tatverdächtige ermittelt werden. Deren Daten mussten von 130 Providern in Form von Auskunftsersuchen eingeholt werden. Zur Abarbeitung dieses Großverfahrens und dem damit verbundenen Anfall von Massendaten setzte das LKA erstmalig speziell gefertigte Recherche-Tools ein.
Dazu ist zu sagen, dass die Ausgangsbasis das Protokoll der Verbindungsdaten eines Video-Hosters war, bei dem zwei Kinderpornovideos sichergestellt wurden. Das Verbindungsprotokoll enthielt "48.000 Zugriffe von Internetnutzern" des Monats, der der Sicherstellung vorausgegangen war, von denen dem "Bundeskriminalamt mehr als 41.000 Verbindungsdaten zur Weiterleitung in das Ausland zugesandt" wurden. Zur Vorratsdatenspeicherung sind aber Inhalte- und Diensteanbieter wie Video-Hoster nicht verpflichtet, sondern öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste-Anbieter. Das heißt, auch mit der ab 2009 gültigen Vorratsdatenspeicherung hätten die Fahnder 2006 nicht mehr gehabt, wie sie es in ihrer Pressemitteilung behaupten. Sie hatten Glück, dass der Video-Hoster überhaupt einen Monat lang alle Verbindungsdaten speichert, was auch noch ein Thema für sich wäre. So viel zur Legende, die das LKA Bayern ausstreut.Vielleicht spekulieren Sicherheitsbehörden wie das LKA oder das BKA bereits jetzt schon, dass es doch toll wäre, wenn alle Inhalte- und Diensteanbieter ebenfalls eine Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten über 6 - 12 Monate vornehmen müssten. Wir könnten es irgendwann erleben, wenn die Sicherheitspolitiker auf den Geschmack kommen – "Wir speichern nicht" gibt es dann nicht mehr.
Außerdem hätte sich auch 2006 wie heute die Methode eines selektiven Quick Freeze angeboten und nicht die Vorratsdatenspeicherung der Gesamtmenge aller Internetnutzer. Dann wäre die Geschichte so abgelaufen:
Das Kinderschutzportal gibt dem LKA den Tipp zum Video-Hoster. Das LKA stellt die Tatsache der Kinderpornovideos fest und der Video-Hoster aktiviert – wenn er nur eine geringe oder überhaupt keine Protokollierung der Verbindungen vornimmt, die Quick Freeze Protokollierung, d. h. ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Ermittlungen protokolliert er für die Dauer der Ermittlungen alle Verbindungs- und Nutzerdaten, die auf die beiden Videodateien zugreifen – aber auch nur die. Die Protokolldaten könnten dem LKA zeitnah übermittelt werden, die aus den Protokolldaten die beteiligten Internet-Provider ermitteln und die Internet-Provider aktivieren ihrerseits die Quick Freeze Protokollierung, wobei sie nur die Verbindungsdaten selektieren, die zum Ziel die Videodateien haben. Man könnte auch eine generelle Quick Freeze Protokollierung für alle verpflichteten Internet-Provider vornehmen, wenn die zielgerichtet auf die Videodateien ausgerichtet wird. Spart sich das LKA das Aussieben der Internet-Provider. Bei Zugriffen auf die Videodateien werden die persönlichen Daten des Providerkunden, zu dem die aktuellen Adressdaten gehören, automatisch durch den Provider ermittelt und dem LKA übermittelt.
Klar, fängt man mit Quick Freeze nicht die Konsumenten und Tauscher, die fünf oder sechs Monate vor Aufnahme der Ermittlungen bereits die Videodateien heruntergeladen hatten und man kann die Kinderpornovideos nicht sofort beschlagnahmen oder den Anbieter schließen.
So hart es auch klingt, aber die betroffenen Kinder in den Videos sind schon missbraucht, psychisch und physisch zerstört, denen hilft ein beschlagnahmtes Video nicht mehr, aber ein für Ermittlungen weiter benutztes Video anderen und zukünftigen Missbrauchsopfern schon. Außerdem gibt es zum einen vielleicht doch ein paar "Wiederholungstäter", die die Dateien mehrmals herunterladen und zum anderen begleitende Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel in den in der Pressemitteilung des LKA ebenfalls erwähnten "einschlägigen Internetforen", in denen die Internetstreifen der Polizeibehörden eh unterwegs sind. Zusätzlich könnte man ja auch ein paar Leute aus den Antiterror-Internetüberwachungszentren abziehen, die den lieben langen Tag islamistische Websites und -foren absurfen.
Vor allem muss es doch darum gehen, lang andauernde Tausch- und Kontaktbeziehungen unter den Pädophilen aufzudecken, die Produzenten der Kinderpornovideos und permanenten Nutzer dieser Videos zu identifizieren, statt nur alle paar Monate ein paar Tausend Verdächtige zu ermitteln, von denen dann doch wieder nur ein paar Hundert als harter Kern von Schuldigen übrigbleibt. Daszu würde sich Quick Freeze genauso wie die Vorratsdatenspeicherung eignen, aber ohne die pauschale und generelle Überwachung aller Internetnutzer.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Freitag, 22. August 2008 um 19:08

