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report München mit Falschinformationen gegen Datenschutz

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Ich habe ja schon drauf gewartet. Nachdem sich fast alle Politiker in den letzten Tagen für stärkeren Datenschutz ausgesprochen haben und lediglich Wolfgang Schäuble und ein paar andere eher defensiv behaupteten, bei Staat wären die Daten ja sicher (China-Trojaner oder Großbritannien, anyone?), kam heute Abend der Gegenangriff der Überwachungsfreunde in der ARD. Genau die selbe Redaktion hatte vor ein paar Monaten übrigens die Datenlecks bei den Meldebehörden aufgedeckt. Die können und wissen das also eigentlich besser, was darauf hindeutet, dass dieser Beitrag eine politisch-strategische Entscheidung war. Es ging um die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, wozu die Bundesregierung in Kürze ihre Stellungnahme abliefern muss. Die zentrale Message war jetzt: “Datenschutz ist Täterschutz”. Leider war der Beitrag so tendenziös gemacht, dass sich eine ernsthafte Auseinandersetzung kaum lohnt. Daher hier nur drei Punkte, die ich dort auch schon ins Forum geschrieben habe, die aber noch der Moderation harren.

Der Bericht enthält eine Reihe von falschen Informationen:

1) Vergewaltigung ist auch nach der Eilentscheidung des BVerfG noch ein Straftatbestand, der eine Nutzung von Vorratsdaten erlaubt. In dem im Beitrag genannten Fall ist der Zusammenhang offenbar ohnehin nur “wenn das Handy nicht geklaut worden wäre, hätte man den Täter nicht fassen können”. Und? Wenn man bei einer Straftat keine Telekommunikation nutzt, greift diese natürlich nicht.

2) Die U-Bahn-Schläger aus München im Dezember 2007 sind nicht wegen der Vorratsdatenspeicherung gefasst worden. Diese trat nämlich erst im Januar 2008 in Kraft.

3) Die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht “nur” “von einer Bürgerinitiative” eingereicht worden, sondern von mehr als 34.000 Bundesbürgern. Sie ist damit die größte Verfassungsbeschwerde der BRD.

Fazit: Schlecht recherchierte, plumpe Meinungsmache. Schade. Interessant und investigativ herausfordernder wäre es zum Beispiel, mal zu recherchieren, wie diese Daten, die immerhin auch bei privaten Firmen lagern, vor Missbrauch und Weiterverkauf geschützt werden können, bzw. ob das überhaupt möglich ist.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Dienstag, 26. August 2008 um 1:22
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