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Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit (03.09.2008)

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Das Bundesjustizministerium hat dem Bundesverfassungsgericht eine Statistik[1] (/images/Bundesregierung_Schreiben_2008-08-22_1-BvR-256-08.pdf) vorgelegt, derzufolge von Mai bis Juli 2008 in 934 Strafverfahren anlasslos gespeicherte Telekommunikationsverbindungs- und -positionsdaten abgefragt wurden. Die Statistik lässt allerdings nicht auf einen Bedarf nach solchen Daten schließen, weil Strafverfolgungsbehörden Vorratsdaten nicht erst anfordern, nachdem der Zugriff auf ohnehin gespeicherte Abrechnungsdaten erfolglos geblieben ist, und weil die Erheblichkeit der Vorratsdaten für den Verfahrensausgang nicht erfasst worden ist. Aussagekräftig ist einzig die im Februar 2008 vorgelegte Untersuchung des unabhängigen Max-Planck-Instituts, der zufolge den Strafverfolgern nur in 0,01% aller Verfahren Verbindungsdaten fehlen.[2] (/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf)
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Mittwoch, 3. September 2008 um 9:16
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