Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit (03.09.2008)
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Das Bundesjustizministerium hat dem Bundesverfassungsgericht eine Statistik[1] (/images/Bundesregierung_Schreiben_2008-08-22_1-BvR-256-08.pdf)
vorgelegt, derzufolge von Mai bis Juli 2008 in 934 Strafverfahren
anlasslos gespeicherte Telekommunikationsverbindungs- und
-positionsdaten abgefragt wurden. Die Statistik lässt allerdings nicht
auf einen Bedarf nach solchen Daten schließen, weil
Strafverfolgungsbehörden Vorratsdaten nicht erst anfordern, nachdem der
Zugriff auf ohnehin gespeicherte Abrechnungsdaten erfolglos geblieben
ist, und weil die Erheblichkeit der Vorratsdaten für den
Verfahrensausgang nicht erfasst worden ist. Aussagekräftig ist einzig
die im Februar 2008 vorgelegte Untersuchung des unabhängigen
Max-Planck-Instituts, der zufolge den Strafverfolgern nur in 0,01%
aller Verfahren Verbindungsdaten fehlen.[2] (/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf)
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Mittwoch, 3. September 2008 um 9:16

