Verfassungsgericht verlängert einstweilige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (04.09.2008)
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Das Bundesverfassungsgericht hat seine Anordnung vom 11.03.2008, derzufolge die Herausgabe anlasslos gespeicherter Verkehrsdaten einstweilen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zulässig ist, bis zum 10.03.2009 verlängert. Über den Antrag (/content/view/246/79/) der Beschwerdeführer auf eine weiter gehende Aussetzung hat das Gericht noch nicht entschieden.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Donnerstag, 4. September 2008 um 17:30

