Zitat des Tages (16.09.2008)
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“Die [...] vorgesehene Möglichkeit, eine heimliche Wohnraumüberwachung sowohl mit akustischen als auch mit optischen Mitteln durchführen zu können, sehe ich kritisch. Meines Erachtens ist hiermit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt: Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch eine akustische Wohnraumüberwachung wird durch den zusätzlichen Einsatz heimlicher Videoüberwachungsmaßnahmen noch wesentlich vertieft.” (Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datensc
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gepostet am Dienstag, 16. September 2008 um 0:50

