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Legibus solutus?

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Besonders weit gehen laut den beiden Lobbyverbänden die Richter in Oldenburg. Sie sehen bereits in der einfachen Nutzung einer Tauschbörse ein Indiz dafür, dass der Rahmen des Privaten “endgültig” überschritten sei.

heise

Heißt im Klartext die Tauschbörse per se, beispielsweise Bittorrent, wird grundsätzlich stigmatisiert und der profane Nutzer legaler Inhalte pauschal kriminalisiert? Das kann doch wohl gar nicht sein? Wenn ich also eine Linux-Distro herunterlade und die Demokratiefeinde der Wirtschaft möchten da an die Daten heran wird mal stante pede der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt? Welches Indiz? Ist die Flasche Bier im heimischen Kühlschrank ein Indiz für den Suff am Steuer? Ist der Besitz eines Brotmessers ein Indiz für eine Gewalttat? Wie lange wird es noch möglich sein derartige Dinge wie diese hier überhaupt noch zu schreiben? In der heutigen Zeit braucht es Richter mit fachlicher Kompetenz und jährliche Schulungen inkl. Kontrollen.

Viele Zivilrichter scheinen das Problem illegaler Downloads höher zu bewerten als einige Staatsanwälte.

Die Damen und Herren Staatsanwälte sind wohl mehr in der Realität verhaftet und kennen die Fallensteller der Content-Mafia.

Denn wenn ein Staat stürzt, so stürzen auch seine Gesetze.

–Martin Luther

Titel: von Gesetzen entbunden, in feudalen Zeiten galt das Gesetz nur für den gemeinen Pöbel

von F!XMBR » .get privacy, gepostet am Montag, 29. September 2008 um 18:50
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