CDU/CSU lässt wieder Säbel für Militärseinsatz im Inland rasseln
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Keine Ahnung, warum es die gestrige Agenturmeldung von Associated Press bis jetzt nicht in die Zeitungen geschafft hat, wo man doch sonst nicht zimperlich ist, per Copy & Paste die Seiten zu füllen. Auch bei diesem Thema schon abgestumpft?
Dann spiele ich jetzt mal den Nachrichtenticker zu neuen Absichten der CDU/CSU, endlich die Bundeswehr im Inland aufmarschieren können zu lassen. War es in der Vergangenheit Artikel Art. 87a GG und danach Art. 35 GG, an denen die CDU/CSU und Bundesinnenminister Schäuble für seine ineinander verschmolzene innere und äußere Sicherheit herumschrauben wollen, damit die Bundeswehr öfters, schneller und leichter im Inland bei "Terrorbedrohungen" eingesetzt werden kann, ist es heute wieder Art. 35 GG, an den man den Hebel ansetzen will:
Dann spiele ich jetzt mal den Nachrichtenticker zu neuen Absichten der CDU/CSU, endlich die Bundeswehr im Inland aufmarschieren können zu lassen. War es in der Vergangenheit Artikel Art. 87a GG und danach Art. 35 GG, an denen die CDU/CSU und Bundesinnenminister Schäuble für seine ineinander verschmolzene innere und äußere Sicherheit herumschrauben wollen, damit die Bundeswehr öfters, schneller und leichter im Inland bei "Terrorbedrohungen" eingesetzt werden kann, ist es heute wieder Art. 35 GG, an den man den Hebel ansetzen will:
Koalition berät über Bundeswehreinsatz im Innern
(AP) Der Koalitionsausschuss wird sich auf seiner Sitzung am (morgigen) Sonntag im Kanzleramt auch mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern befassen. Dies verlautete am Samstag aus Regierungskreisen in Berlin. Geplant ist demnach eine Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes (Rechts- und Amtshilfe im Katastrophenfall).
Der Bundesregierung soll es damit ermöglicht werden, im besonders schweren Unglücksfall den Einsatz der Bundeswehr im Innern anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte in der Vergangenheit stets für weitergehende Gesetze geworben und dabei unter anderem eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 87a (Aufgabe der Streitkräfte), Absatz 2 erwogen. Die Änderung des Artikels 35 sei die kleinere Lösung, verlautete aus den Kreisen.
Da in den vorangegangenen Beiträgen bereits alles gesagt ist, spare ich mir einen weiteren Kommentar.
(AP) Der Koalitionsausschuss wird sich auf seiner Sitzung am (morgigen) Sonntag im Kanzleramt auch mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern befassen. Dies verlautete am Samstag aus Regierungskreisen in Berlin. Geplant ist demnach eine Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes (Rechts- und Amtshilfe im Katastrophenfall).
Der Bundesregierung soll es damit ermöglicht werden, im besonders schweren Unglücksfall den Einsatz der Bundeswehr im Innern anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte in der Vergangenheit stets für weitergehende Gesetze geworben und dabei unter anderem eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 87a (Aufgabe der Streitkräfte), Absatz 2 erwogen. Die Änderung des Artikels 35 sei die kleinere Lösung, verlautete aus den Kreisen.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Sonntag, 5. Oktober 2008 um 9:53

