Berliner Verwaltungsgericht kassiert die Vorratsdatenspeicherung
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Der britische TK-Anbieter Britisch Telecom hatte am 12. August 2008 einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, welche nun erfolgreich war. BT Deutschland hat somit eine Aussetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erwirkt, da diese entschädigungslose Indienstnahme Dritter durch den Staat verfassungswidrig sein könnte.
Das Verwaltungsgericht hat damit einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird nach dem Berliner Entscheid über die Entschädigungsansprüche von BT zu urteilen haben. Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gilt zunächst nur für BT, andere Unternehmen müssen selbst klagen,um eine Aussetzung zu erwirken. Hoffen wir, dass sich die großen TK-Anbieter in Deutschland hieran ein Beispiel nehmen.
BT klagt erfolgreich gegen Vorratsdatenspeicherung
BT stellt Vorratsdatenspeicherung infrage
Das Verwaltungsgericht hat damit einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird nach dem Berliner Entscheid über die Entschädigungsansprüche von BT zu urteilen haben. Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gilt zunächst nur für BT, andere Unternehmen müssen selbst klagen,um eine Aussetzung zu erwirken. Hoffen wir, dass sich die großen TK-Anbieter in Deutschland hieran ein Beispiel nehmen.
BT klagt erfolgreich gegen Vorratsdatenspeicherung
BT stellt Vorratsdatenspeicherung infrage
von Save-Privacy Blog - Sicherheit,
gepostet am Dienstag, 21. Oktober 2008 um 17:54

