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EU-Ministerrat plant mehr für die Videoüberwachung

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Statewatch hat im letzten Newsletter den Entwurf der Arbeitsgruppe zum Terrorismus des Ministerrats der EU für Schlußfolgerungen des Rats bezüglich der Nutzung von Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung vom 15. Oktober 2008 verlinkt, der einen kleinen Ausblick gibt, was die EU mit der Videoüberwachung noch vorhat und wie sie den Schutz der Daten und Privatsphäre ihrer Bürger dabei bewertet. Der Entwurf entspricht in seinen Aussagen der Ausrichtung europäischer Sicherheitsforschung und zukünftigen Politik der "Freiheit, Sicherheit und des Rechts".

In dem Entwurf wird erklärt, dass wie für die RFID Funkchips in allen Mitgliedsstaaten ein neues, gemeinsames Warnschild an Videoüberwachungsinstallationen "für den bestmöglichen Schutz der Bürger" verwendet werden soll, die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen in den Mitgliedsstaaten beachtet, der Missbrauch von Videoüberwachungsaufnahmen verboten und die Speicherung von Aufnahmen zur "Garantierung der Grundfreiheiten" zeitlich beschränkt werden müsse. Das ist die eine Seite.

Zugleich heißt es aber in dem Entwurf, dass die Zeitlimits für die Vorratsspeicherung von Videoaufnahmen "keine Behinderungen für Polizei- und Geheimdienste" darstellen dürfen und eigentlich dazu gedacht sind, sie davor "zu bewahren, große Mengen irrelevanter Daten bearbeiten zu müssen" – für den Rat sind die Zeitbegrenzungen ein "Faktor der Effektivität für die Bekämpfung des Terrorismus."

Heißt es bereits in der Präambel, dass "die mit Videoüberwachung gesammelten Daten so weit wie möglich den mit der Terrorbekämpfung betrauten Behörden zugänglich sein sollen", die Aufnahmen "als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu erwägen sind" und die "Übertragung der Aufnahmedaten an Behörden in Mitglieds- und Drittstaaten zu fördern ist" wie auch ihr "Austausch zwischen Polizei- und Geheimdientbehörden in Mitgliedsstaaten", deutet man in den Schlußfolgerungen an, dass alle Sicherheitsbehörden für ihre Aufgaben die "Kartierung" aller bereits existierenden und noch entstehenden privaten wie staatlichen Videoüberwachungsnetzwerke vornehmen sollten – um sich, was nicht gesagt wird, mit ihnen zu verbinden, denn "alle Polizei- und Geheimdienstbehörden profitieren von vollständigen nationalen oder regionalen Kartierungen von Videoüberwachungsinstallationen, was ihnen helfen würde, ihre Aufgaben zu erfüllen" und alle "Sicherheitskräfte sollten daran arbeiten, ihre Möglichkeiten zum Empfang und zur Auswertung von Aufnahmen in guter Qualität zu verbessern".

Damit Videoüberwachungskameras und -netzwerke optimal auf Erfordernisse der Sicherheitsbehörden zugeschnitten sind, sollen Behördenvertreter, wie bereits bei der ITK-Technik geschehen, "in die Konstruktion der Videoüberwachungtechnik einbezogen werden, selbst beim Einsatz, wenn sie von verschiedenen Betreibern in Betrieb genommen werden, um Installationen aus eigenen Ressourcen zu begrenzen und Kosten zu reduzieren" und "Vorteile aus den Möglichkeiten ziehen, die technische Fortschritte" in der Videoüberwachungstechnik bieten" – heißt: Polizei- und Geheimdienste arbeiten in Standardisierungsgremien zur Videoüberwachung und in den Verbänden der Hersteller mit und werden als "Berater" vorstellig, wenn private, kommerzielle Betreiber von Videoüberwachungskameras neue Installationen planen.

Ein Hintergrund ist die mangelhafte Qualität analoger Videoüberwachungskameras mit geringerer Auflösung, fehlenden Zoom- und Schwenkfunktionen und nicht vorhandener Software zur Erkennung von Verhaltensweisen, Objekten bis hin zu Gesichtern, die noch einen Großteil der aktuell installierten Videoüberwachungskameras ausmachen – auch der über 4 Millionen Videoüberwachungskameras in Großbritannien, die immer gerne in der Presse erwähnt werden.

Die Videoüberwachungsinstallationen sind nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand zu vernetzen, man kann sich schlechter als bei digitalen Systemen mit Internetvernetzung aufschalten und ihre Aufnahmen zeigen meistens nur grobkörniges und verwaschenes "Daumenkino", womit Polizei- und Geheimdienstbehörden nur im Einzelfall etwas anfangen können.

Der Rat will also für die Polizei- und Geheimdienstbehörden die technische Aufrüstung und Kompatibilität eingesetzter Videoüberwachungstechnik, die sich in privater oder öffentlicher Hand befinden, eine Videoüberwachungstechnik, die sich besser zur Identifizierung und Verfolgung von Personen und Objekten eignet, ihre übersichtliche Kartierung und Vernetzung bei weitestgehenden Zugriffs- und Aufschaltungsmöglichkeiten für alle Sicherheitsbehörden. Wir bekommen dafür neue Warnschilder, wenn sie überhaupt angebracht werden und ein paar gut klingende Datenschutzregeln.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Montag, 27. Oktober 2008 um 12:39
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