Bananenrepublik Deutschland
Im Prinzip dient es nur der Chronistenpflicht, wenn ich heute wiederum ein Urteil erwähne welches pro Privatsphäre daher kommt. Exemplarisch verdeutlicht dieses auch die desolate Lage in unserer schönen Republik und den Umstand des massiven Vertrauensverlusts in Legislative und Exekutive. Wenn also die Generalbundesanwältin Vertrauen fordert, dann sollte sie und ihre Kollegen sich dieses erst einmal verdienen.
Wer ein gesamtes Musikalbum, zudem in der relevanten Verkaufsphase, “der Öffentlichkeit zum Erwerb” anbiete, trete wie ein gewerblicher Anbieter auf. Das neuerliche Urteil des OLG Köln bestätigt zumindest diesen Passus des LG Köln, welcher vor einiger Zeit für Aufsehen sorgte. Neu ist jedoch die Einschränkung, daß im Zuge des Eilverfahrens kein Auskunftsanspruch besteht, allenfalls die Option die Löschung der Daten beim Provider zu verhindern. Kurzum u.U. wird es aufwendiger für Rechteverwerter an die begehrten Daten zu gelangen, an der realitätsverzerrenden Logik ändert sich jedoch nichts. Mitunter ist es so aber möglich eher realitätsnahe Logik vor dem Kadi zu erwirken, wenn dieser auch die Zeit besitzt sich mit den halbgaren Aussagen der Rechteverwerter eingehender zu beschäftigen.
Dieses Urteil zeigt wiederum nur die Spitze des Eisbergs auf, Filesharer usw. - in der Gesamtheit betrachtet schauen wir hier auch exemplarisch wie schnell Otto-Normal-Bürger zu etwas völlig anderem mutiert, wenn ein Gericht es denn nur so möchte. Hier wird man stante pede zum gewerblichen Anbieter ob einer(!) Kopie, anderswo wird man zum Terroristen und gerät augenblicklich in antidemokratische Gefilde.

