Feeds des Europaparlaments und Nacktscanner
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Die Informationen der verschiedenen Institutionen der EU können schon seit einiger Zeit mit RSS Feeds abgefragt werden. Wer lange Zeit aus dem Rahmen fiel, war ausgerechnet das Europäische Parlament.
Heute Morgen war ich mal wieder auf der Homepage des Europäischen Parlaments, weil ich mir die Pressemitteilung zur Resolution des Parlaments bezüglich der "Nacktscanner" vom 27. Oktober 2008 durchlesen wollte und sah endlich den Link zu den RSS Feeds, die das Europäische Parlament anbietet. Die Feeds bieten die ins Deutsche übersetzten Inhalte an, integrieren aber auch die Inhalte, die nur in Englisch vorliegen.
Die mit 361 Stimmen angenommene Resolution (bei 16 Nein-Stimmen und 181 Enthaltungen) bezeichnet übrigens die Ganzkörperscanner als "virtuelle Leibesvisitation" und ihren Einsatz "unter Umständen" als notwendig zur Absicherung von Flughäfen. Der Einsatz wäre aber nur legitim, wenn er von "umfassenden und angemessenen Garantien" begleitet ist, die den Schutz der "Grundrechte, die Privatsphäre, das Recht auf Datenschutz und das Recht auf persönliche Würde" sicherstellen. Nun ja, entweder zieht einen die Durchleuchtungstechnik aus oder nicht. Konsequenter wäre es gewesen, jegliche Technik abzulehnen, die über eine schematische Schattenriss-Abildung des Körpers hinausgeht.
Immerhin ist die Resolution mit Forderungen an die EU-Kommission verbunden, zuerst einmal eine Folgeabschätzung hinsichtlich der Grundrechtseingriffe und möglichen medizinischen Auswirkungen der verschiedenen Durchleuchtungstechniken neben einer Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Erbärmlich für die EU-Kommission genug, dass diese eigentlich selbstverständlichen Folgeabschätzungen und Analysen vom Parlament eingefordert werden müssen – verständlich, wenn man annimmt, dass im Bereich der Sicherheitspolitik in der EU-Kommission die Hardliner, Techno- und Bürokraten das Sagen haben.
Heute Morgen war ich mal wieder auf der Homepage des Europäischen Parlaments, weil ich mir die Pressemitteilung zur Resolution des Parlaments bezüglich der "Nacktscanner" vom 27. Oktober 2008 durchlesen wollte und sah endlich den Link zu den RSS Feeds, die das Europäische Parlament anbietet. Die Feeds bieten die ins Deutsche übersetzten Inhalte an, integrieren aber auch die Inhalte, die nur in Englisch vorliegen.
Die mit 361 Stimmen angenommene Resolution (bei 16 Nein-Stimmen und 181 Enthaltungen) bezeichnet übrigens die Ganzkörperscanner als "virtuelle Leibesvisitation" und ihren Einsatz "unter Umständen" als notwendig zur Absicherung von Flughäfen. Der Einsatz wäre aber nur legitim, wenn er von "umfassenden und angemessenen Garantien" begleitet ist, die den Schutz der "Grundrechte, die Privatsphäre, das Recht auf Datenschutz und das Recht auf persönliche Würde" sicherstellen. Nun ja, entweder zieht einen die Durchleuchtungstechnik aus oder nicht. Konsequenter wäre es gewesen, jegliche Technik abzulehnen, die über eine schematische Schattenriss-Abildung des Körpers hinausgeht.
Immerhin ist die Resolution mit Forderungen an die EU-Kommission verbunden, zuerst einmal eine Folgeabschätzung hinsichtlich der Grundrechtseingriffe und möglichen medizinischen Auswirkungen der verschiedenen Durchleuchtungstechniken neben einer Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Erbärmlich für die EU-Kommission genug, dass diese eigentlich selbstverständlichen Folgeabschätzungen und Analysen vom Parlament eingefordert werden müssen – verständlich, wenn man annimmt, dass im Bereich der Sicherheitspolitik in der EU-Kommission die Hardliner, Techno- und Bürokraten das Sagen haben.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 3. November 2008 um 12:51

