VDS weiter eingeschränkt - aber nicht weit genug
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Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung weiter zurechtgestutzt, indem es den Zugriff auf die dabei gesammelten Daten weiter einschränkte. Nur noch dann, wenn “der Abruf der Daten zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist” sollen die Ermittler die gesammelten Verbindungsdaten nutzen dürf
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gepostet am Freitag, 7. November 2008 um 3:21

