Institut für Urheber- und Medienrecht :: News
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Vielmehr fielen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeforderten E-Mails nicht unter das Fernmeldegeheimnis, da sie bereits vom Mail-Server des Unternehmens abgerufen und von den Mitarbeiten empfangen wurden. Mit diesem Schritt ende auch der Schutz des Fernmeldegeheimnisses, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die Vertraulichkeit bei der Übermittlung schütze. - Deswegen liegen alle Mails von mir brav aus dem Server des Dienstleisters der Wahl...
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gepostet am Mittwoch, 19. November 2008 um 1:38

