heise online - 29.11.08 - EU-Rat verabschiedet laxe Regeln zum Datenschutz im Bereich innere Sicherheit
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Im Einzelnen muss Hustinx zufolge zunächst grundsätzlich zwischen Daten von Verdächtigen, Kriminellen, Zeugen und Opfern unterschieden werden. Diese Kategorien seien mit jeweils angemessenen Schutzvorkehrungen auszustatten. Weiter vermisst der Datenschutzbeauftragte eine Klausel für einen gemeinsamen Standard beim Datenaustausch mit Drittstaaten, wie ihn die EU etwa mit dem umstrittenen Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA praktiziert. Stattdessen enthält die Initiative eine Eilfallregelung.
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gepostet am Sonntag, 30. November 2008 um 0:24

