Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich (10.02.2009)
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Obwohl der Europäische Gerichtshof die von schwarz-rot beschlossene
EG-Richtlinie zur verdachtslosen Sammlung der Verbindungs- und
Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung)
vorerst nicht für nichtig erklärt hat,[1] bleibt der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung als Initiator der Verfassungsbeschwerde optimistisch.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Dienstag, 10. Februar 2009 um 10:00

