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Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich (10.02.2009)

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Obwohl der Europäische Gerichtshof die von schwarz-rot beschlossene EG-Richtlinie zur verdachtslosen Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) vorerst nicht für nichtig erklärt hat,[1] bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Initiator der Verfassungsbeschwerde optimistisch.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Dienstag, 10. Februar 2009 um 10:00
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