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Rasterfahndung in der Stuttgarter Stadtverwaltung

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Da haben sich die Schwaben wohl gedacht: “Was die Bahn kann, können wir auch” (außer hochdeutsch natürlich). Der SWR meldet:

In der Verwaltung der Stadt Stuttgart waren in mehreren Ämtern Mitarbeiterkonten mit Lieferantenkonten abgeglichen worden. Dies sei pauschal und ohne konkreten Verdacht geschehen, bestätigte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt. Von der Überprüfung aus dem Jahr 2007 hatte der Gesamtpersonalrat keine Kenntnis. Erst nach SWR-Recherchen über Korruptionsüberprüfungen bei Städtischen Ämtern und einer Bestätigung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, Manfred Blumenschein, wurde die Personalvertretung informiert. Der Gesamtpersonalratsvorsitzende Uwe Theilen erklärte am Dienstag gegenüber dem SWR, das Abgleichen der Daten pauschal und ohne konkreten Verdacht verletze die Datenschutzrichtlinien, denn ohne konkreten Anlass sei eine solche Überprüfung unzulässig.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 12. Februar 2009 um 15:30
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