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AK Vorrat München begrüßt Urteil des BVerfG zum bayerischen Versammlungsgesetz

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Bundesverfassungsgericht folgt in großen Teilen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Bayerische Versammlungsgesetz Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung München (http://muenchen.vorratsdatenspeicherung.de/) erklärt dazu: Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht, sich als Bürger einer Demokratie auf friedliche und ungehinderte Weise zu versammeln, für unverzichtbar halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die konservativen Kräfte, welche den Ausbau eines Überwachungsstaates immer weiter vorantreiben. Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern das Demonstrieren durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen schwer machen. Alle Versammlungen sollten möglichst lückenlos erfasst und kontrolliert werden - und zwar unabhängig von Größe und Gefahrenpotenzial. Diesem Kontroll- und Überwachungswahn hat das BVerfG zunächst ein Ende gesetzt.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Dienstag, 10. März 2009 um 18:50
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