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»Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz«

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Gericht stellt Data-Retention infrage: In einer Mitteilung weist die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 hin, in dem die EG-Richtlinie zur umfassenden verdachtsunabhängigen Speicherung aller elektronischen Kommunikationsmuster (Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet wird. [futurezone.ORF.at]

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von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed), gepostet am Montag, 16. März 2009 um 11:43
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