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Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist “ungültig” (16.03.2009)

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Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Montag, 16. März 2009 um 7:11
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