Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist “ungültig” (16.03.2009)
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Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die
flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und
Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung)
als unverhältnismäßig bezeichnet.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Montag, 16. März 2009 um 7:11

