Initiative zum Schutz vor Wohnungsüberwachung durch ?intelligente Zähler?
Energieversorgungsunternehmen setzen zunehmend elektronische Verbrauchserfassungsgeräte ein (sog. „intelligente Zähler“, z.B. Stromzähler). Während die bisherigen Zähler nur festhielten, wie viel Energie der Verbraucher seit der letzten Zurücksetzung des Zählers insgesamt verbraucht hat, ermöglichen elektronische Zähler eine sehr viel häufigere Erfassung und genauere Aufzeichnung des jeweiligen Verbrauchs. Anhand solcher Aufzeichnungen kann nachvollzogen werden, wie hoch der Verbrauch zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit war.
Da jeder Typ von Elektrogeräten einen individuellen Verbrauch aufweist, können es Verbrauchsdaten ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Art und Marke von Geräten wir besitzen und wann wir welches Gerät benutzt haben. Beispielsweise kann festgestellt werden, wann wir morgens die Dusche (Wasserboiler) oder den Toaster benutzen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind (Verbrauch im Badezimmer), wann wir zuhause, außer Haus oder in Urlaub sind. Auch lassen sich Regelmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten unseres Verhaltens in der eigenen Wohnung ermitteln.
Die Verwendungsmöglichkeiten von Informationen über das Geräte-Nutzungsverhalten sind hoch: Der Ehepartner oder Vermieter kann Anwesenheit und Verhalten der (übrigen) Bewohner überprüfen. Das Wissen über die in einem Haushalt vorhandenen Geräte kann zu Werbezwecken genutzt werden. Polizei oder Geheimdienste können anhand der Daten das Verhalten in Wohnungen nachvollziehen. Schließlich können die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So können Informationen darüber, welche Geräte vorhanden sind und wann üblicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden.
Letztlich kann mithilfe von Verbrauchsdaten in die Privatsphäre unserer Wohnung eingedrungen werden. Die Wohnung ist unser letzter privater Rückzugsraum. Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, dass ohne unsere freie Einwilligung Aufzeichnungen erstellt werden, aus denen sich auf unser Verhalten in unserer eigenen Wohnung rückschließen lässt. Auch Erwägungen der Energieeffizienz erfordern eine Verbrauchserfassung ohne unsere Zustimmung nicht. Energieeinsparung kann nur mit dem Willen der Bewohner funktionieren.
Um die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) zu gewährleisten, ist ein gesetzlicher Schutz vor Aufzeichnungen über die Nutzung unserer Wohnung geboten. Die Einführung elektronischer Energiezähler darf nichts daran ändern, dass nur diejenigen Messungen vorgenommen und übermittelt werden, die zur Abrechnung erforderlich sind. Weitere Aufzeichnungen dürfen nur auf Verlangen der Betroffenen vorgenommen werden.
Auch der Bundesrat hat gefordert (BR-Drs. 14/08):
Innovative Zähler bedeuten, dass das Energieversorgungsunternehmen jederzeit und unmittelbaren Einblick in die Verbrauchsdaten und das Verbrauchsverhalten des Kunden erhält. Dies wird gemeinhin als Eingriff in die Privatsphäre gewertet. […] Der Verbraucher sollte sich auch weiterhin für eine Teilnahme am manuellen Ableseverfahren entscheiden können.
Gegenwärtig ist ein Schutz vor der Erfassung des Wohnungs-Nutzungsverhaltens nicht gewährleistet. Es gibt keine zureichenden Regelungen über die Erfassung von Nutzungsinformationen. Weder die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen (EVMessZV) noch das allgemeine Datenschutzrecht (§ 28 BDSG) bieten einen Schutz, welcher der Sensibilität von Informationen über das Verbrauchsverhalten gerecht würde. Insbesondere ist zurzeit nicht gewährleistet, dass nur die zur Abrechnung erforderlichen Informationen gesammelt und ausgewertet werden.
Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass der Gesetzgeber tätig wird, um die Unverletzlichkeit der Wohnung auch in technischer Hinsicht abzusichern. Wegen der hohen Sensibilität und Bedeutung von Informationen über die Wohnungsnutzung ist eine Regelung durch ein öffentlich beratenes und demokratisch beschlossenes Parlamentsgesetz erforderlich.
Ich habe ein Argumentationspapier (pdf) mit einem Formulierungsvorschlag geschrieben und an die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder versandt mit der Bitte, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Weitere Informationen:
- Das Argumentationspapier
- Der BigBrotherAward 2008 für die Einführung der Digitalstrom-Technik
- „Intelligenter Zähler“ auf Wikipedia
- Informationen auf vorratsdatenspeicherung.de

