calendar
« Feb12345678910111213141516171819202122232425262728293031 Apr »

Staatsanzeiger darf nicht frei durchsucht werden

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Wer Beispiele für die absurden Ansichten unserer Datenschutzbeauftragten sucht, findet im Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten interessantes Material:

http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180%3Cbr%20/%3E&downloadentry_ID=308&downloadpage_ID=55

Was als gedruckte Veröffentlichung zulässig ist, muss auch digitalisiert zulässig sein. Es kann und darf nicht sein, dass solche Fanatiker, die am liebsten Suchmaschinen verbieten wollen, unsere Informationsgesellschaft bevormunden.

Künftig sollen die Bekanntmachungen der Amtsgerichte im Staatsanzeiger abgetrennt und
generell nicht mehr in der nach sechs Monaten für Nicht-Abonnenten zum Download
eingestellten Version zur Verfügung gestellt werden. Die bereits im Internet vorhandenen
Ausgaben sollten „in einem angemessenen Zeitrahmen“ um die Bekanntmachungen der
Amtsgerichte bereinigt werden.
Für den registrierten eingeschränkten Nutzerkreis der derzeit rd. 380 Online-Abonnenten
geht das HMDIS davon aus, dass ein Datenmissbrauch nachvollziehbar wäre. Für diesen
Kreis soll deshalb der unbegrenzte Zugriff auf den Staatsanzeiger weiterhin erhalten bleiben.


Das ist Zensur bzw. ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Informationsfreiheit (Art. 5 GG).
von Archivalia : Rubrik:Datenschutz, gepostet am Dienstag, 24. März 2009 um 22:35
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: