calendar
« Mrz123456789101112131415161718192021222324252627282930 Mai »

Rasterfahndung mit Hilfe der Telekomiker

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Macht Borscht etwa Urlaub? »Die Deutsche Telekom habe dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt, berichten gut informierte Konzernkreise der Frankfurter Rundschau. Dabei sei es jedoch nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichten Zeugen.« Warum wundert mich das nicht wirklich? Verblüffend ist aber doch das Ausmaß, in dem die Telekom der Zeitung zufolge ihre Kunden routinemäßig an die Behörden verrät: »Die FR berichtet unter Berufung auf Insider, daß BKA und Verfassungsschutz bei der Telekom »ein und aus« gingen und Informationen oft ohne richterliche Beschlüsse beschafft würden. Sobald das Wort »Amtshilfe« fällt, sind die ehemaligen Beamten des Konzerns offenbar zu allen Schandtaten bereit.« [netzpolitik.org]

Technorati-Tags:

von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed), gepostet am Donnerstag, 2. April 2009 um 12:43
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
  • BVerfG: Rasterfahndung war rechtswidrig Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat der nach denTerroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleiteten Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen Grenzen gesetzt.
  • Mikado doch keine Rasterfahndung Alles kein Problem - das durchrastern von Kreditkartendaten ist keine Rasterfahndung. Heise hat etwas mehr Infos: Kinderporno-Ermittlung mit Kreditkartendaten rechtmäßig. Die
  • Schlappe fürt den Law-and-Order-Man Nur bei konkreter Gefahr: Die bundesweite Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war in Teilen verfassungswidrig. [Telepolis News] Technorati-Tags:
  • Soziale Rasterfahndung Manchmal lohnt es sich auch Informationen zu kaufen  – nicht nur bei Steuer-CDs, sondern auch für Artikel der Journalistin Christiane
  • Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig Das Bundesverfassungsgericht hat wieder zugeschlagen und die Rasterfahndung kritisiert. Aus der Pressemitteilung: Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: