Weitere Anbieter von Vorratsdatenspeicherung befreit
Das Verwaltungsgericht Berlin hat neben den Telekommunikationsanbietern BT Germany und QSC auch die Freenet-Mobilfunktöchter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile einstweilen von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Das geht aus einem Beschluss vom 16.01.2009 im Verfahren VG 27 A 331.08, hervor. In seiner Begründung bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen als verfassungswidrig, erst recht, weil sie reine Reseller ohne eigenes Netz seien.
Auf Anfrage teilte das Verwaltungsgericht mit, im ersten Verfahren von BT Germany habe es die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, dem damit nunmehr mehrere Anträge zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. Solange das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden habe, werde das Gericht die Befreiungen voraussichtlich auch nicht aufheben. Befreiungsanträge noch weiterer Unternehmen lägen der ausschließlich zuständigen Kammer nicht vor und würden auch nicht erwartet. Die Bundesnetzagentur habe nämlich Anbietern, die die Speicherung ohne Gerichtsbeschluss verweigerten, Ende Januar die Speicherung per Verfügung angeordnet.
Das ist insofern ungünstig, als ein davon betroffener Anbieter auf diese Weise erstens in die Defensive gerät und binnen insgesamt 2 Monaten gegen die Verfügung klagen muss, da sie andernfalls ungeachtet ihrer möglichen Rechtswidrigkeit bestandskräftig wird (§ 43 Abs. 2 VwVfG). Zweitens ist für die hiergegen gerichtete Klage nicht mehr das den Unternehmen bislang wohlgesonnene Berliner Verwaltungsgericht zuständig, sondern das Verwaltungsgericht Köln (§ 52 Nr. 2 VwGO).
Hansenet vorratsspeichert nicht…
Von den Pressestellen der Bundesnetzagentur, Hansenets und des Verwaltungsgerichts Köln war zu erfahren, dass die Bundesnetzagentur mit Verfügung vom 27.01.2009 tatsächlich Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet hat, weil Hansenet nicht wie vorgesehen vorratsspeichert. Gegen die Verfügung klagt Hansenet derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az. 21 L 234/09). Eine Entscheidung, auch über den Eilantrag des Anbieters vom 20.02.2009, steht laut Gerichtssprecher Uhlenberg noch aus.
Bis dahin setzt Hansenet die „IP-Speicherung nicht um“, so Hansenets Pressesprecher Carsten Nillies. Ob dies auch für sonstige Vorratsdaten gilt, konnte nicht eindeutig geklärt werden. 2007 speicherte Hansenet laut einem mir vorliegenden Auskunftsersuchen Verbindungsdaten einschließlich IP-Adressen mindestens 5 Tage lang. 2008 soll Hansenet gegenüber Heise online eine IP-Speicherung sogar gänzlich verneint haben, während die Vorratsdatenspeicherung im Übrigen aber bereits seit 2008 im Gang sei. Nachdem IP-Adressen von zentraler Bedeutung für die Anonymität im Internet sind, wäre schon deren Nicht- oder 5-tägige Speicherung zumindest für Internetnutzer erfreulich.
…und einige Mobilfunkanbieter ebenfalls nicht
Von Interesse ist, welche Verbindungsdaten die vom Verwaltungsgericht Berlin befreiten Mobilfunkanbieter nun tatsächlich speichern. Denn sie haben die Wahl, in welchem Maß sie die Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Bei Talkline vermeldete ein Mitarbeiter der Datenschutzabteilung auf Anfrage, Verbindungsdaten würden in der Regel wie bisher 80 Tage lang gespeichert, auf Wunsch auch nur bis Rechnungsversand. IP-Adressen mobiler Internetverbindungen würden überhaupt nicht gespeichert. Genau die gleiche Speicherpraxis praktiziert Debitel laut Kundenbetreung. Mobilcom speichert die Daten laut Kundenbetreuung 90 Tage; ob eine Löschung mit Rechnungsversand möglich ist, blieb unklar. Zumindest vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung musste diese Möglichkeit kraft Gesetzes angeboten werden. Ein vorliegender Vertragsbogen von 2006 bestätigt, dass Mobilcom dies auch anbot. Klarmobil spricht und sprach in den Geschäftsbedingungen von einer 180-tätigen Speicherung, aber mit der Möglichkeit der Löschung bei Rechnungsversand. Callmobile speichert laut AGB und Kundenbetreuung stets 180 Tage ohne Wahlmöglichkeit.
Leider werden, soweit ersichtlich, alle online wie in Offline-Shops bezogenen Karten sämtlicher der genannten Anbieter auf die Personalausweisdaten registriert, so dass man allenfalls durch den Kartentausch an eine anonyme Mobilfunkkarte kommen könnte. Das gilt selbst für die wenig bekannte und nur in Freenet-Filialen erhältliche Klarmobil-Prepaidkarte. Mindestens Callmobile fordert auch noch zwingend die Angabe einer Bankverbindung.
Vorratsdatenspeicherung, die Zweite
Doch Vorsicht: Die Reseller ohne eigenes Netz wie alle genannten Freenet-Töchter bekommen die Verbindungsdaten lediglich von den Netzbetreibern übermittelt, die teilweise ihrerseits vorratsspeichern. Vodafone-Pressesprecher Dirk Ellenbeck räumte dies ein, meinte allerdings, solche Daten würden von Vodafone grundsätzlich nicht beauskunftet. Dabei fiel beiläufig auch die Information ab, dass Vodafone die gesetzliche Auflage, Rufnummern von Resellerkunden auf Wunsch verkürzt oder nur bis Rechnungsversand zu speichern, nie umgesetzt hatte. T-Mobiles Pressesprecher Philipp Blank gab dagegen an, man richte sich nach den Speicher- und Beauskunftungswünschen des beauftragenden Resellers. Diese konnte ich leider nicht ermitteln, anscheinend sind einige Anbieter abermals auf eine Auskunftsklage erpicht. Von den Netzbetreibern E-Plus und O2 war auch keine Stellungnahme zur Handhabung von Reseller-Verbindungsdaten zu erhalten. Hinsichtlich eigener Kundendaten bestätigten die Pressestellen der Netzbetreiber Deutsche Telekom einschließlich T-Online, T-Mobile, Vodafone, Arcor und Versatel, die Vorratsdatenspeicherung ohne juristischen Widerstand umgesetzt zu haben. Im Übrigen bestätigte United Internet dasselbe für 1&1, GMX und Web.de und deren E-Mail-Angebote, ebenso die E-Plus-Discounter Alditalk und Simyo.
Vorratsdatenspeicherung, die Dritte
Selbst, wenn der Netzbetreiber aber nicht speichert, können immer noch Vorratsdaten anfallen: Nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten werden üblicherweise 120 Tage lang Verbindungsdaten zur Interconnectionabrechnung in einer weiteren Datenbank gespeichert. Damit hat es die Bewandtnis, dass beispielsweise ein Gespräch eines Arcor-Anschlusses zu einem Telekom-Anschluss dazu führt, dass die Telekom von Arcor ein minütliches Entgelt für den Einlass in ihr Netz von Arcor verlangen kann, zu dessen Nachweis die Anbieter offenbar unterschiedslos die vollständigen Kundenverbindungsdaten speichern. Umfang und Zulässigkeit dieser „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ waren kürzlich Erörterungsgegenstand beim Bundesdatenschutzbeauftragten.
Jonas

